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Keystone-SDA | Dienstag, 08. September 2026

Staatsanwaltschaft bestraft Mann aus dem Rheintal wegen Küchenbrand

Er wollte sich in seiner Wohnung lediglich Pommes Frites sowie ein Schnitzel zubereiten und letztlich standen Teile der Küche in Brand: Einem Mann aus einer Rheintaler Gemeinde wird dieses Missgeschick zum Verhängnis und zieht einen rechtskräftigen Strafbefehl nach sich. Er erhält eine bedingte Freiheitsstrafe.

Der Mann füllte in einer Nacht im Mai einen Kochtopf mit zirka 0,5 Litern Rapsöl. Die Pfanne stellte er auf eine Herdplatte und schaltete diese auf die höchste Stufe. Anschliessend verliess er die Küche und ging ins Badezimmer, wie aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen hervorgeht.

"Während seiner Abwesenheit blieb der mit Öl gefüllte Kochtopf unbeaufsichtigt auf der eingeschalteten Herdplatte stehen", heisst es im Strafbefehl weiter. Nach 30 Minuten sei der Mann in die Küche zurückgekehrt, nachdem er einen Brandgeruch wahrgenommen hatte. Der Kochtopf und Teile der Kücheneinrichtung standen da bereits in Flammen.

Eine "Feuersbrunst" verursacht

Die Feuerwehr löschte den Brand. Der Sachschaden belief sich auf rund 20'000 Franken, wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Nicht nur die Küche war beschädigt, sondern auch das Wohn- und Schlafzimmer waren durch den Rauch und die Russablagerungen in Mitleidenschaft gezogen worden.

Durch sein Verhalten habe der Mann "die gebotene Sorgfaltspflicht in erheblichem Masse" verletzt, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter. "Bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wäre der Brand für ihn vorhersehbar und insbesondere vermeidbar gewesen." Der Strafbefehl lautet auf fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst.

Der Mann ist gemäss der Staatsanwaltschaft vorbestraft, was sich "leicht straferhöhend" auswirke. Demgegenüber habe sich der Mann einsichtig und kooperativ gezeigt, was die Strafe wiederum "leicht" mindere.

Letztlich spricht die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 40 Tagen aus. Sie verweist auf bisher gegen den Mann ausgesprochene, unbedingte Geldstrafen. Das führe zu gewissen Bedenken "hinsichtlich seiner Bewährungsaussichten". Und weiter: "Dennoch wird zu dessen Gunsten davon ausgegangen, dass die erstmals ausgesprochene Freiheitsstrafe geeignet ist, ihn von weiterer Delinquenz abzuhalten."

"Letzte Chance" für den Mann

Im Sinne einer "letzten Chance" werde die Freiheitsstrafe deshalb bedingt ausgesprochen. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Lässt sich der Mann in dieser Zeit nichts zu Schulden kommen, muss er die Strafe nicht absitzen. "Macht er sich erneut strafbar, dann wird darüber entschieden, ob die Freiheitsstrafe nachträglich zum Vollzug angeordnet wird."

Auf eine zusätzliche Busse verzichtet die Staatsanwaltschaft. Auch so muss der Mann noch über 1400 Franken für Gebühren und Auslagen der Behörden bezahlen.

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