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Keystone-SDA | Mittwoch, 02. Juli 2025

Stadt St.Gallen soll Entschädigungen anderer Gemeinden überprüfen

Die St.Galler Stadtregierung solle die Entschädigungen anderer Gemeinden für eigene Leistungen überprüfen und sie verursachergerecht in Rechnung stellen. Dies verlangen FDP, GLP, Grüne, Junge Grüne, GLP, Mitte-EVP sowie SP/Juso/PFG in einem neuen Postulat.

Die Parteien des Stadtparlaments - mit Ausnahme der SVP - reagieren damit auf die Abstimmung vom 18. Mai, bei der die kantonalen Stimmberechtigten eine temporäre Erhöhung der Abgeltungen für die Zentrumslasten der Kantonshauptstadt abgelehnt hatten.

St. Gallen erfülle als Zentrum der Ostschweiz eine Vielzahl öffentlicher Aufgaben, die weit über die Stadtgrenze Wirkung entfalteten, heisst es im Postulat, das am Dienstag im Stadtparlament eingereicht wurde.

Zahlreiche Infrastrukturen und Leistungen würden "in grossem Umfang von nicht in der Stadt wohnenden Personen" genutzt. Zudem nehme die Stadt in vielen Bereichen eine Expertenstellung ein und erbringe Leistungen wie fachliche Beratungen und Dienstleistungen für Gemeindeverwaltungen und kantonale Stellen.

Nur punktuell in Rechnung gestellt

Diese Leistungen verursachten Aufwand und Kosten, die entsprechend entschädigt werden müssten. Bisher sei dies "nur punktuell und selten verursachergerecht" in Rechnung gestellt worden.

Der Stadtrat solle nun "eine umfassende und systematische Analyse" durchführen. Diese solle aufzeigen, welche Leistungen aktuell entschädigt werden und ob dabei eine vollständige Abgeltung erfolgt.

Weiter solle geprüft werden, welche Reglemente und Gebührenordnungen angepasst oder neu erlassen werden müssen. Weiter sollen für die Kultur oder für Grossveranstaltungen im Sport Verbundlösungen geprüft werden.

Vorbild dafür ist der regionale Hallenbadverbund, für den sich 16 Gemeinden zusammengeschlossen haben. Alle beteiligen sich finanziell an den Betriebskosten der Hallenbäder in St. Gallen, Herisau, Gossau, Wittenbach und Romanshorn.

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Kommentare (1)

  • Marc | 04.07.2025
    Die Steuergünstigen Gemeinden welche aber viele Personen von dort in die Stadt fahren, weil sie selber kein Bad oder Sportplatz finanzieren, sollen dafür verursachergerecht bezahlen.
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