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Stadt St.Gallen verliert Rechtsstreit um Gasgebühren
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Stadt St.Gallen gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts zu den Gasgebühren nicht behandelt. Damit sei der Entscheid der Vorinstanz rechtskräftig, teilte die Stadt mit. Das Ergebnis einer externen Prüfung steht noch aus.
Bei der juristischen Auseinandersetzung ging es um die Berechnung der Gaspreise durch die St. Galler Stadtwerke und um den Vorwurf einer unzulässigen Quersubventionierung.
Das Verwaltungsgericht hatte die Herleitung einzelner Gebührenbestandteile, die Kostenzuteilung zwischen verschiedenen Segmenten von Kunden sowie die Ablieferung an den allgemeinen Haushalt infrage gestellt.
Zur Klärung dieser Punkte sei eine externe Prüfung in Auftrag gegeben und der Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen worden, teilte die Stadt am Mittwoch mit. Das Gericht sei nun aber aus formellen Gründen nicht auf die Beschwerde eingetreten. Damit habe keine materielle Beurteilung stattgefunden.
Übliches Finanzierungsmodell
Bei der Ablieferung an den allgemeinen Haushalt handle es sich um eine jahrzehntelange Praxis, die auch von zahlreichen anderen Energieversorgern so umgesetzt werde. Sie sei "Bestandteil des städtischen Finanzierungsmodells".
Die Ablieferung fliesse "gestützt auf die geltenden rechtlichen Grundlagen" in den allgemeinen Haushalt. Das Entlastungsprogramm "Alliance" sehe vor, dass der Betrag ab 2029 um jährlich 2 Millionen auf neu 5 Millionen Franken erhöht werde.
Die vom Verwaltungsgericht aufgeworfenen Fragen würden nun vertieft analysiert, schreibt der Stadtrat. Eine externe Prüfung der Gebührenkalkulation, der Kostenzuordnung oder der möglichen Quersubventionierung sei im Gang und dauere voraussichtlich bis Ende 2026.
Der Stadtrat werde deshalb frühestens Anfang 2027 über Umfang und Modalitäten von allfälligen Rückerstattungen befinden können. Ziel sei es, die Anforderungen des Verwaltungsgerichts "dauerhaft und nachvollziehbar umzusetzen".

















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