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Ständerat streicht Abgangsentschädigungen für Topkader beim Bund
Abgangsentschädigungen an Topkader der Bundesverwaltung sowie von bundesnahen Betrieben sollen nicht mehr zulässig sein. Der Ständerat hat das Bundespersonalrecht entsprechend angepasst, gegen den Willen des Bundesrates.
Der Ständerat fällte den Entscheid am Donnerstag mit 21 zu 13 Stimmen und 9 Enthaltungen. Ausgearbeitet hat die Vorlage die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S); angestossen hat sie der frühere parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder. Nun hat der Nationalrat zu entscheiden.
Heute sind Abgangsentschädigungen nach Kündigungen für oberste Kader der Bundesverwaltung möglich. Sie sollen Kündigungen vereinfachen, wenn eine Trennung von Mitarbeitenden nötig wird. Mit Mitgliedern von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen bundesnaher Betriebe können Abgangsentschädigungen vertraglich vereinbart werden.
Mit den Änderungen werde das Bundespersonalrecht an das Obligationenrecht angeglichen, hielt die SPK-S zur Vorlage fest.

















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