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Keystone-SDA | Montag, 14. September 2026

Ständerat stützt Mercosur-Abkommen mit halber Milliarde für Bauern

Der Ständerat sagt Ja zum Efta-Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten. Zu reden gab die Höhe der Summe, mit der Auswirkungen des Freihandels für die Landwirtschaft abgefedert werden sollen. Der Ständerat beschloss dafür über eine halbe Milliarde Franken.

Das Freihandelsabkommen handelten die Efta-Staaten - darunter die Schweiz - mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay aus. Der Nationalrat lehnte es im Juni mit knappem Mehr ab und ist jetzt erneut am Zug. Der Ständerat hingegen sagte am Montag mit 35 zu 7 Stimmen und mit drei Enthaltungen Ja.

Folgen für Bauern abfedern

Die Mehrheit im Ständerat wollte das Abkommen retten und Folgen davon für die Landwirtschaft mit mehr Geld als der Bundesrat abfedern, und sie setzte sich durch. Der Ständerat beschloss 517 Millionen Franken für sechs Jahre. Der Bundesrat hatte 158 Millionen Franken beantragt.

Die unterlegene Minderheit wollte zwar ebenfalls einen Ausgleich für die Bauern, aber nur in Höhe von 240 Millionen Franken und für drei Jahre. Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) verlangte mit Blick auf das eventuelle Referendum wirksame und gegenüber der Bevölkerung erklärbare Begleitmassnahmen.

Zudem forderte die Minderheit erfolglos, dass dieses Geld für die Anpassung an den Klimawandel verwendet werden sollte sowie für eine ökologische und ressourcenschonende Produktion und die Bekämpfung von illegalen Rodungen. "Wir müssen nicht nur über Schweizer Wein reden, sondern auch über den Amazonas", sagte Moser.

Rot-grüne Minderheiten im Ständerat wollten die Vorlage in noch mehr Punkten nachbessern, drangen aber nicht durch. "Von Ökodumping kann keine Rede sein", sagte Mehrheitssprecher Würth. Das Abkommen enthalte moderne Standards und ein Kapitel zur Nachhaltigkeit von Entwicklung und Handel.

"Bevölkerung will Nachhaltigkeit"

"Die Bevölkerung will Handel, aber sie will auch Nachhaltigkeit", entgegnete Franziska Roth (SP/SO). Das Abholzen von Urwald sei für die Bevölkerung ein sensibles Thema. Der Rat lehnte es dann aber ab, dass der Bundesrat die Vorgaben der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) übernehmen muss.

Der Antrag, die Einfuhr von Waren zu verbieten, die ganz oder teilweise in Zwangsarbeit hergestellt wurden, hatte aber ebenso wenig Erfolg. Roth sprach von einem gezielten Instrument gegen fehlbare Unternehmen. Als Zwangsarbeit dürften keine Wettbewerbsvorteile entstehen.

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