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Keystone-SDA | Dienstag, 10. März 2026

Ständerat will strengere Regeln im Kampf gegen häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt soll in der Schweiz besser bekämpft werden. Der Ständerat hat drei Motionen zugestimmt, die Massnahmen in diesem Bereich fordern. Verlangt werden unter anderem einheitliche Regeln für Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung.

Häusliche Gewalt sei eine schwere Verletzung der Menschenrechte, insbesondere wenn Frauen und Kinder betroffen seien, sagte die Walliser Mitte-Ständerätin Marianne Maret. In der Schweiz seien die Schutzmechanismen jedoch unzureichend und zu fragmentiert. Es brauche einheitliche Regeln.

Dabei geht es beispielsweise um verbindliche Normen für Polizei, Justiz und Sozialdienste und um die Harmonisierung von präventiven Massnahmen wie Kontakt- und Rayonverboten. Marets Motion fordert zudem einen einfachen und garantierten Zugang zu Frauenhäusern, Notunterkünften und spezialisierten Beratungsstellen.

Schliesslich müsse wiederholte häusliche Gewalt ebenso wie Femizid im Gesetz definiert werden, schreibt Maret zur Motion. Entsprechend müssten die Strafrahmen angepasst werden.

Überwachung der Gewalttäter

"Nach Jahren des Zuwartens ist es nun Zeit, zu handeln", sagte Heidi Z'graggen (Mitte/UR). Auch ihre eigene Motion im Kampf gegen häusliche Gewalt war im Plenum erfolgreich.

Konkret soll der Bundesrat verschiedene Gesetze und Erlasse so anpassen, dass die Ablehnung häuslicher Gewalt und der Schutz von Frauen und Kindern als verbindliche Integrationskriterien ab dem ersten Aufenthaltstag festgelegt werden. Ab der Ankunft in der Schweiz sollen beispielsweise obligatorische Schulungen gegen häusliche Gewalt durchgeführt werden.

Mit einer dritten Motion fordert Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) ein nationales Nachsorgesystem im Bereich der häuslichen Gewalt. Täterinnen und Täter sollen systematisch erfasst und betreut werden. Das sei nötig, um Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und Wiederholungsfälle zu verhindern, sagte sie. Auch ihr Vorstoss fand im Ständerat eine deutliche Mehrheit.

Die drei Motionen gehen nun an den Nationalrat. Der Bundesrat ist damit einverstanden. Er weist jedoch darauf hin, dass die Umsetzung der Anliegen - insbesondere der Aufbau eines Tätermonitorings - eine Änderung der Bundesverfassung erfordern dürfte.

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