/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Siga-Podcast

Siga-Podcast

Ä Ohr voll Heimat – der Siga-Podcast vom «Sarganserländer»

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Buchshop

Buchshop

Hier finden Sie die von der SL Druck + Media AG herausgegebenen Bücher.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Inland
Keystone-SDA | Montag, 21. September 2026

Ständerat will tiefere Mehrwertsteuererhöhung für Rüstungsfonds

Der Ständerat will zusätzliche Rüstungsausgaben für die Armee unter anderem über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,2 Prozentpunkte finanzieren. Die bundesrätliche Vorlage sah eine Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte vor.

Mit ihrem Votum folgte die kleine Kammer am Montagabend der Mehrheit ihrer vorberatenden Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-S) sowie ihrer Finanzkommission (FK-S). Auch der Sondersatz für die Beherbergungsleistungen soll um 0,1 Prozentpunkte steigen.

Ergänzend zur Mehrwertsteuer soll der Rüstungsfonds nach dem Willen des Rates aus den ordentlichen Finanzierungsüberschüssen des regulären Bundeshaushaltes alimentiert werden. Auch beantragte der Rat zusätzlich Fondseinlagen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt, aufgeteilt nach gebundenen und ungebundenen Einlagen.

Der Fonds soll nach dem Willen der Ratsmehrheit ein Volumen von 24 Milliarden Franken haben und von Anfang 2029 bis Ende 2045 laufen.

Die Sicherheitspolitische Kommission und die Finanzkommission wollen die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für den Rüstungsfonds zudem von der Genehmigung durch die obligatorische Volksabstimmung über die Mehrwertsteuer-Erhöhung trennen. Der dafür nötigen Verfassungsänderung müssen Volk und Stände zustimmen.

Mit der Trennung bliebe der Fonds auch dann bestehen, wenn die Mehrwertsteuer-Erhöhung an der Urne scheitert. Und sollte gegen das Gesetz für den Rüstungsfonds ein Referendum ergriffen werden, würden die beiden Abstimmungen voneinander entkoppelt.

Die Mehrwertsteuer-Abstimmung soll gemäss den Kommissionsanträgen denn auch erst 2028 stattfinden statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen 2027. Entsprechend würde die Mehrwertsteuer ab 2029 erhöht statt ab 2028.

Als nächstes muss der Nationalrat über die Vorlage befinden.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.