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Keystone-SDA | Montag, 15. Juni 2026

Streit um St.Galler Windkraft-Abstandsregeln setzt sich fort

Auch nach dem Nein vom Sonntag in Sevelen zu Abstandsvorschriften für Windenergieanlagen bleibt das Thema virulent. Mit einer Motion will es die SVP den Gemeinden ermöglichen, solche Einschränkungen festzulegen. Ähnliche Vorstösse waren bisher im Kantonsrat klar gescheitert.

Am Sonntag haben 51,5 Prozent der Stimmberechtigten von Sevelen eine Initiative abgelehnt, mit der im Baureglement ein Mindestabstand von 500 Metern zwischen Windrädern und Wohnhäusern festgeschrieben worden wäre.

Die Ausgangslage der Abstimmung war speziell, weil die Gefahr bestand, dass der Kanton bei einem Ja das Ergebnis als nicht-rechtmässig kassiert hätte. In den Abstimmungsunterlagen wurde deshalb auf einen entsprechenden Entscheid zu einer Abstimmung in Au verwiesen.

Im Februar 2025 war dort mit vier Stimmen Differenz eine Regelung mit einem Mindestabstand für Windräder von 500 Metern gutgeheissen worden. Es ging um ein Vorhaben des Unternehmens SFS auf dem Firmenareal .

Präzedenzfall in Au

Ein halbes Jahr nach der Abstimmung hatte der Kanton das Ergebnis für ungültig erklärt. Gesetzliche Mindestabstände zwischen Siedlungen und Windenergieanlagen in den Gemeinden seien unzulässig, lautete das Argument. Auf kantonaler Ebene fehle die Rechtsgrundlage für Abstandsregeln.

Nach dem Nein zur Abstandsinitiative in Sevelen erklärte Gemeindepräsident Eduard Neuhaus am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA: "Wir sparen uns nun die juristische Auseinandersetzung mit dem Kanton, weil wir den Mindestabstand nicht ins Baureglement schreiben müssen".

Mit dem Abstimmungsentscheid ist das Thema allerdings noch nicht vom Tisch. Es verlagert sich nun in den Kantonsrat. Die SVP-Fraktion hat letzte Woche eine Motion eingereicht, in der sie verlangt, dass die Gemeinden beim Thema Windenergie mehr Kompetenzen erhalten sollen. Das Planungs- und Baugesetz soll so geändert werden, "damit die politische Gemeinden Mindestabstandregelungen für Windenergieanlagen festschreiben können".

Bisher erfolglose SVP-Motionen

Es handelt sich um die vierte Motion der SVP seit 2023, mit der versucht wird, höhere Hürden für Windenergieprojekte gesetzlich zu verankern. Die ersten drei Vorstösse scheiterten im Kantonsrat jeweils deutlich. Die anderen Fraktionen stimmten mehr oder weniger geschlossen dagegen.

Im November 2023 lehnte es die Ratsmehrheit mit 74 gegen 33 Stimmen ab, für Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 1000 Metern vorzuschreiben. Die Regierung erklärte damals, solche Anlagen müssten Immissionsgrenzwerte einhalten. Der "Beurteilungspegel" werde für jede einzelne Windkraftanlage ermittelt "und zwar bezogen auf die am nächsten zur Anlage gelegenen lärmempfindlichen Räume".

Das Umweltgesetz schreibe keine fixe Distanz vor, so die Argumentation. Es ergäben sich je nach Modell und Ausstattung einer Windkraftanlage unterschiedliche Abstände. In der gleichen Session lehnte der Kantonsrat mit 74 gegen 33 Stimmen eine zweite SVP-Motion ab. Damit sollten Windenergieanlagen im Wald generell verboten werden.

Den bisher wichtigsten Entscheid fällte der Kantonsrat im Februar 2024. Er entschied mit 78 gegen 32 Stimmen bei einer Enthaltung, dass für den Bau von Windkraftanlagen kantonale statt kommunale Sondernutzungspläne zuständig sind. Die SVP hatte das Gegenteil verlangt. Damit ist klar, dass der Kanton für die Genehmigungsverfahren verantwortlich ist.

Projekte wie Kantonsstrassen

Windpärke seien Teil einer überregionalen Versorgungsinfrastruktur, erklärte damals die Regierung. Auch andere Infrastrukturanlagen mit "überkommunaler Bedeutung" würden richtigerweise durch den Kanton realisiert, etwa Kantonsstrassen oder auch kantonale Wasserbauprojekte. Sie wolle aktiv zur Sicherheit der Stromversorgung im Winter beitragen, auch wenn sich dabei "eine rein kommunale Perspektive dem gesamtkantonalen Nutzen unterordnen müsste".

Der Kanton sah sich im April 2026 in seinem Kurs bestätigt. In einer HSG Studie war die Zustimmung zu einem fiktiven Windpark am Rand der Stadt St. Gallen getestet worden. Das Ergebnis fiel ähnlich klar aus wie die bisherigen Abstimmungen zu Windenergie-Themen im St. Galler Kantonsrat.

Dreiviertel der Befragten hätten laut HSG-Studie zum Windprojekt Ja oder eher Ja gesagt. Ein knappes Viertel würde sich mit Nein oder eher Nein dagegen aussprechen. Daraus schlossen die Forschenden, dass die Grundhaltung der Bevölkerung zur Windenergie "mehrheitlich positiv" sei.

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