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Tamina-Therme: Sauna-Spanner von St.Galler Staatsanwaltschaft gebüsst
Die St.Galler Staatsanwaltschaft hat einen 37-jährigen Mann mit fast 2000 Franken gebüsst. Er machte in den Duschen der Sauna eines Thermalbads in Bad Ragaz mit einer 360-Grad-Kamera Filmaufnahmen eines Paars.
Ein Mann hat in der Tamina Therme in Bad Ragaz zwei Personen gefilmt, die nackt beim Duschen waren. Er hat sich deshalb der Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte schuldig gemacht und einen saftigen Strafbefehl erhalten.
Der Fehlbare hielt sich eines Wintersonntags über mehrere Stunden in der Tamina Therme auf. Dabei filmte er bei den Duschen im Saunabereich die nackten Brüste und den Intimbereich einer Frau sowie den Intimbereich eines Mannes, während sie duschten. Der Beschuldigte filmte die nackten Körper der zusammengehörenden Personen willentlich und mit dem Wissen darum, dass es sich dabei «um eine Videoaufzeichnung eines intimen Bereiches und aus dem Geheimbereich der Privatkläger handelte, welche in keiner Weise öffentlich zugänglich ist», wie es im Strafbefehl des Untersuchungsamtes Uznach heisst.
Actioncam eingezogen
Der 39-Jährige wurde der mehrfachen Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 120 Franken verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben mit einer Probezeit von zwei Jahren. Hinzu kommt eine Busse von 1920 Franken. Inklusive Gebühren ist es ein Betrag von knapp 2600 Franken, die der Spanner zahlen muss.
Die in der Tamina Therme verwendete Actioncam Insta 360 wird eingezogen und vernichtet. Am Hals hat der Verurteilte im Übrigen auch noch Zivilklagen der Privatkläger, welche vom Untersuchungsamt auf den Zivilweg verwiesen wurden. (hb)

















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