Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.
Thurgauer Justiz geht gegen Warner von Polizeikontrollen vor
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat eine Frau per Strafbefehl gebüsst, weil sie auf Facebook vor Polizeikontrollen im Thurgau warnte. Die Thurgauer Kantonspolizei stört sich schon seit Jahren an solchen Warnmeldungen. Andere Kantone veröffentlichen die Radarstandorte von sich aus.
Die Frau aus dem Kanton Zürich wurde gebüsst, weil sie als Moderatorin einer Facebook-Seite von Gruppenmitgliedern gemeldete Radarwarnungen freischaltete. Dadurch verstiess sie gemäss Strafbefehl gegen das Strassenverkehrsgesetz, das Warnungen vor Kontrollen verbietet. Das "St. Galler Tagblatt" berichtete zuerst darüber.
Die Thurgauer Kantonspolizei geht seit Jahren gegen Online-Warnungen vor. Einzelne Fälle endeten vor Gericht mit Verurteilungen. Später wich die Gruppe auf einen Mann in Hamburg D aus, der die Meldungen entgegennimmt und von dort aus veröffentlicht.
Radarwarnungen erscheinen weiterhin
"Der Unmut über diese Gruppe war gross", erklärte ein Sprecher der Thurgauer Kantonspolizei gegenüber dem "Tagblatt". Daten von Facebook führten die Polizei schliesslich zur Beschuldigten.
Auf der entsprechenden Seite werden weiterhin täglich Meldungen über Polizeikontrollen im Thurgau und Nachbarkantonen veröffentlicht. Für die Strafverfolgungsbehörden ist es offenbar schwierig, gegen Radarmelder aus dem Ausland vorzugehen.
Für ein Delikt, das mit einer Busse von 500 Franken geahndet wird, dürften die dafür nötigen Massnahmen gegen den Mann aus Hamburg unverhältnismässig sein. Der Mediensprecher der Thurgauer Staatsanwaltschaft erklärt auf Anfrage von Keystone-SDA, dass er zu diesem Fall keine Auskünfte erteilen könne.
Andere Kantone veröffentlichen von sich aus
Andere Kantone gehen transparent mit Radarstandorten um. In den Kantonen St. Gallen und Schaffhausen veröffentlicht die Polizei die Radarstandorte von sich aus.
Auf der Webseite der Kantonspolizei St. Gallen ist seit 2014 Ort und Strassenname der Standorte für jedermann einsehbar. Die Kantonspolizei Schaffhausen veröffentlicht die Standorte ihrer Blitzer auf einer in ihre Webseite eingebundene Landkarte.
Diese Transparenz begründete damals der Sprecher der Kantonspolizei St. Gallen damit, dass man so der Unterstellung begegne, Radarkontrollen zu machen, um Mehreinnahmen zu generieren. Massgebend für die Platzierung der Geräte sei jedoch die Verkehrssicherheit.
Raser würden profitieren
Der Thurgauer Kantonsrat Oliver Martin (SVP) wünschte sich die Praxis aus den Kantonen St. Gallen und Schaffhausen auch für seinen Kanton. Doch seine Anfrage "Veröffentlichung der Standorte der stationären und semistationären Radaranlagen" stiess bei der Thurgauer Kantonsregierung auf Ablehnung.
Der Kanton sei zwar bereit, die Standorte von stationären Radaranlagen öffentlich zu machen, nicht aber jene der semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen, schrieb der Regierungsrat in seiner Antwort.
Die Verkehrsteilnehmer hätten ihr Fahrverhalten und die Höchstgeschwindigkeit so anzupassen, dass sie jederzeit und überall im Kanton mit einer Kontrolle rechnen müssen, so die Regierung weiter. "Eine Veröffentlichung der Standorte würde diese Wirkung abschwächen und steht aus Sicht des Regierungsrates nicht im Einklang mit dem präventiven Ansatz der Verkehrsüberwachung."
Von entsprechenden Veröffentlichungen würden etwa Personen profitieren, die schwere Geschwindigkeitsübertretungen oder gar illegale Rennen planten.
Graubünden startet einen Pilotversuch
Im Kanton Graubünden startet im März ein Pilotversuch, bei dem Radarstandorte bekanntgegeben werden. Dies gab Regierungsrat Peter Peyer (SP), Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, an der vergangenen Session des Bündner Grossen Rates bekannt.
Nach fünf Monaten sollen die Übertrettungszahlen mit jenen des Vorjahres an denselben Standorten verglichen werden.















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