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Thurgauer Obergericht verurteilt Polizisten wegen Blaulichtfahrt
Das Thurgauer Obergericht hat einen Polizeioffizier wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Er war 2022 auf einer Dienstfahrt mit Blaulicht und Sirene innerorts im 50er-Bereich massiv zu schnell unterwegs und in einen Unfall verwickelt.
Das Obergericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 200 Franken. Dazu kommt eine Busse von 2000 Franken. Damit ging das Obergericht weniger weit als zuvor das Bezirksgericht Münchwilen.
Dieses hatte die Geschwindigkeitsübertretung des Polizeioffiziers als Raserdelikt gewertet und eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à je 200 Franken wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln ausgesprochen. Der Polizist ging in Berufung und verlangte einen Freispruch.
Das Obergericht sieht in der rasanten Fahrt kein Raserdelikt, wie aus einer Mitteilung vom Freitag hervorgeht. Allerdings seien andere gefährdet worden. Das Obergericht sprach den Polizeioffizier daher ebenfalls der groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig, verringerte aber die Geldstrafe.
Vollbremsung nützte nichts
Der Polizist war an einem Sonntagvormittag im April 2022 mit Blaulicht und Sirene von Bronschhofen SG in Richtung Kreuzlingen TG gefahren. Als Kommando-Pikettchef der Kantonspolizei Thurgau erhielt er zuvor einen Anruf, dass in einer Wohnung in Kreuzlingen TG eine Person mit Stichverletzungen vorgefunden worden sei.
Ausserdem sei in derselben Liegenschaft ein Mann aus dem dritten Stock gestürzt und verstorben. Er habe den Eindruck gehabt, möglichst schnell vor Ort sein zu müssen, argumentierte der Polizist 2024 vor dem Bezirksgericht.
Der Kaderpolizist fuhr mit Blaulicht und Sirene mit - wie zunächst angenommen - bis zu 110 Kilometern pro Stunde durch die Ortschaft Bettwiesen. Dort bog ein anderes Auto in die Hauptstrasse ein und nahm ihm den Vortritt. Trotz Vollbremsung konnte der Polizist eine Kollision nicht verhindern.
110 oder 96 km/h?
Das Bezirksgericht hatte im November 2024 nicht die dringende Einsatzfahrt an sich beanstandet, aber die unangemessene Geschwindigkeit. Damals hiess es, mit 60 km/h zu viel auf dem Tacho habe der Polizist ein Raserdelikt begangen.
Das Obergericht hingegen kam zu einem leicht anderen Schluss Aufgrund der Informationen, über die der Polizeioffizier verfügt habe, sei die Blaulichtfahrt nicht angezeigt gewesen. Einig sind sich die Gerichte darin, dass die "erhebliche Geschwindigkeitsübertretung" nicht gerechtfertigt war.
Allerdings geht das Obergericht wegen eines vorgeschrieben Abzugs davon aus, dass der Polizist maximal mit 96 und nicht mit 110 km/h durch die Ortschaft fuhr. Der Rasertatbestand sei "damit knapp nicht erfüllt".
"Bei einer Geschwindigkeit von fast 100 km/h innerorts liegt es nach Ansicht des Obergerichts jedoch auf der Hand, dass eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen oder in Kauf genommen wird", heisst es im Communiqué weiter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


















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