/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Sarganserland
Dienstag, 14. Juni 2022

Tötungsdelikt von Mels: Noch kein Urteil

2018 hat ein damals 32-jähriger Algerier in einer Asylunterkunft in Mels einen 38-jährigen Mann mit einem Küchenmesser tödlich verletzt. Die erste Instanz verurteilte ihn wegen Mordes zu 16 Jahren Haft. Am Kantonsgericht St.Gallen wurde der Fall am Dienstag erneut verhandelt. Das Urteil steht noch aus.

 

Auch in zweiter Instanz bestritt der Beschuldigte seine Tat nicht. Er gab nach wie vor zu, den Beschuldigten mit einem Küchenmesser angegriffen und verletzt zu haben. In einer früheren Vernehmung gab er an, dass er das Opfer nicht habe töten wollen. Verschiedene Zeugen sagten aber aus, dass er die Tat mehrfach angekündigt habe. Von einem dieser Gespräche existiert eine Tonaufnahme.

Der Beschuldigte habe kaltblütig und skrupellos gehandelt, wiederholte die Staatsanwaltschaft vor dem Kantonsgericht ihre Argumentation. Dieser habe einige Tage vor der Tat ein Messer gekauft und am Bahnhof Mels versteckt. Danach sei er in die Asylunterkunft gegangen, um sich zu vergewissern, dass sein späteres Opfer anwesend sei. Darauf sei er das Messer holen gegangen und in die Asylunterkunft zurückgekehrt, wo er schliesslich vor mehreren Zeugen während rund einer Minute 29 Mal auf das Opfer, das in seinem Bett in der Massenunterkunft lag, einstach.

Der Beschuldigte bestritt den Tathergang nicht. Er ging allerdings kaum auf die Fragen der Kantonsrichter ein, sondern betonte immer wieder, wie sehr ihn die Verletzung plage, die der Getötete ihm ein paar Monate zuvor zugefügt haben soll. Er leide seither stark unter anhaltendem und nicht behandelbarem Tinnitus.

Die Behörden hätten seine Anzeige gegen das spätere Opfer fallen lassen, also habe er sich gezwungen gefühlt, seine Ehre selber wieder herzustellen. Niemand habe ihm ernsthaft helfen wollen bei seinen Problemen.

Verteidiger plädiert auf Totschlag

Hier hakte die Verteidigung ein, die auf Verurteilung wegen Totschlags statt
Mords und eine maximale Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren plädierte. Ein Affekt müsse nicht zwingend eine Kurzschlussreaktion sein, sondern könne sich über Jahre aufbauen. Sein Mandant habe unter den ständigen Beschimpfungen und Beleidigungen seines späteren Opfers jahrelang gelitten. Dann sei nach dem handfesten Streit 2017 der unerträgliche Tinnitus dazugekommen.

Der Beschuldigte leide bis heute, was sich auch im Haftalltag bemerkbar mache, so der Verteidiger. Selbst für ihn sei es schwierig, eine Beziehung zum Mandanten aufzubauen, einerseits sprachlich, andererseits, weil sämtliche Gespräche sich stets um den Tinnitus drehten. Psychologische Therapien seien unter diesen Bedingungen nicht möglich.

Er bat das Gericht, sich daher auch zu fragen, was für einen Sinn die lange Haftstrafe habe, wenn ohnehin keine Besserung zu erwarten sei. Ob es dann einfach noch eine Verwaltungsaufgabe sei, einen kranken Mann 16 Jahre lang zu hüten, fragte er.

Schluchzender Angeklagter

Der Beschuldigte wirkte vor Gericht verzweifelt, er schluchzte oft, brauste ein paar Mal auf und versank dann wieder in seinem Stuhl. Ein Sicherheitsbeamter musste ihn zweimal beruhigen. Ein Richter brachte ihm Nastücher. Dem Kantonsgericht lag ein zehnseitiger Bericht über Disziplinarmassnahmen gegen den inhaftierten Beschuldigten vor. Schon mehrfach habe er Arrest kassiert. Er befindet sich seit einiger Zeit in Sicherheitshaft.

Der Beschuldigte äusserte sich nicht zu seinen Vergehen im Gefängnis oder stritt diese teilweise ab. Sein Verteidiger zeigte Verständnis für die erheblichen sozialen Probleme seines Mandanten im Haftalltag. Alles liesse sich auf die enorme psychische Belastung, die der Tinnitus bei ihm auslöse, und die Sprachbarrieren zurückführen.

Verdikt steht noch aus

Der Verteidiger plädierte auf eine Verurteilung wegen Totschlags zu sechseinhalb Jahren Haft unter Anrechnung der bereits verbüssten Jahre und eine Landesverweisung von höchstens neun Jahren sowie einer angemessenen Busse wegen diverser kleinerer Vergehen, die der Beschuldigte vor dem Tötungsdelikt verübt hatte.

Die Staatsanwaltschaft hingegen fordert weiterhin 20 Jahre Haft und einen Landesverweis von 15 Jahren. Das Kantonsgericht will sein Urteil in den nächsten Tagen fällen. (sda/sl)

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.