/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Siga-Podcast

Siga-Podcast

Ä Ohr voll Heimat – der Siga-Podcast vom «Sarganserländer»

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Buchshop

Buchshop

Hier finden Sie die von der SL Druck + Media AG herausgegebenen Bücher.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Inland
Keystone-SDA | Freitag, 14. August 2026

Tourenleiter nach Lawinendrama in Meiringen BE verurteilt

Ein Tourenleiter ist am Freitag in Thun wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Er war hauptverantwortlich für die Skitour, bei der 2023 in Meiringen zwei Jugendliche von einer Lawine erfasst wurden.

Der Bergführer wurde von dem Gericht in Thun mit einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 90 Franken bestraft, somit mit 13'500 Franken. Der Co-Leiter der Tour wurde freigesprochen.

Beim Unglück vom 21. März 2023 bei der Gstelliwang waren eine US-Amerikanerin und ein Brite ums Leben gekommen, die zur Skitourengruppe eines Internats gehörten. An jenem Tag galt mässige Lawinengefahr der Stufe 2+. Gewarnt wurde insbesondere vor Lawinen im schwachen Altschnee.

Die erste Abfahrt verlief problemlos. Bei der zweiten Abfahrt löste sich eine Lawine und riss die beiden Jugendlichen über eine mehrere hundert Meter hohe Felswand mit.

Gefährliche Fehlentscheidng

Die Anklage wertete die zweite Abfahrt durch steiles Gelände als gefährliche Fehlentscheidung. Sie forderte einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung und bedingte Geldstrafen.

Dem hielt der hauptverantwortliche Bergführer entgegen, dass er keinen wesentlichen Unterschied zur ersten sicheren Fahrt gesehen und vor Ort keine Gefahrenzeichen wahrgenommen habe.

Die Verteidiger des Bergführers und des mitverantwortlichen Co-Leiters verlangten deshalb Freisprüche. Ein Nullrisiko gebe es nicht.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.