/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Wirtschaft
Keystone-SDA | Dienstag, 23. September 2025

UBS einigt sich mit Frankreich im Steuerstreit

Die UBS hat sich im Steuerstreit mit Frankreich nun doch aussergerichtlich geeinigt. Die Grossbank zahlt 835 Millionen Euro und schafft damit den Prozess aus der Welt.

Die Bank freue sich bekannt zu geben, dass sie den Streit bezüglich ihrer grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten in Frankreich zwischen 2004 und 2012 beigelegt habe, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag. Im Rahmen der Einigung zahlt die UBS AG eine Busse in Höhe von 730 Millionen und 105 Millionen Euro zivilrechtlichen Schadenersatz an den französischen Staat.

Die Beilegung dieser Altlast stehe im Einklang mit der Absicht, solche Angelegenheiten im besten Interesse aller Stakeholder zu lösen, so die UBS. Und die Angelegenheit sei vollständig über Rückstellungen abgedeckt.

Rückstellung von 1,1 Milliarden

Im Dezember 2021 war die UBS vom Berufungsgericht in Paris zu einer Zahlung von insgesamt gut 1,8 Milliarden Euro verdonnert worden. Darin enthalten war eine Einziehung von 1 Milliarde Euro, eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung von 800 Millionen und eine Busse in der Höhe von 3,75 Millionen. Die UBS legte dagegen Rekurs ein und stellte für den Fall 1,1 Milliarden Euro zurück.

Das oberste Gericht des Nachbarlandes schickte das Verfahren dann im November 2023 zurück zur Vorinstanz. An der grundsätzlichen Verurteilung der UBS wegen rechtswidriger Kundenanwerbung und schwerer Geldwäscherei hielt der Kassationshof allerdings fest.

Die Bank habe zwischen 2004 und 2012 illegal um reiche Franzosen geworben und die Kunden dazu bewegen wollen, Schwarzgeldkonten in der Schweiz zu eröffnen. Neu verhandelt werden mussten allerdings die Strafzahlungen und die zivilrechtlichen Schadenersatzzahlungen. Es war noch kein Datum für den Beginn des neuen Prozesses bekannt.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.