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Untersuchung eröffnet nach Fahrt durch Lausanner Pro-Palästina-Demo
An einer Pro-Palästina-Demonstration in Lausanne ist am Samstag ein Auto durch eine Menschenmenge gefahren. Zwei Personen wurden leicht verletzt. Gegen den Fahrer hat die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung wegen des Verdachts auf Gefährdung des Lebens eingeleitet.
Wie ein Mediensprecher der Lausanner Stadtpolizei am Sonntag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage sagte, muss der 56-jährige Mann mit Wohnsitz in Lausanne derzeit für Fragen der Ermittler zur Verfügung stehen. Später soll er von der Staatsanwaltschaft einvernommen werden.
In der Nacht auf Sonntag war der Mann von der Polizei angehalten worden. Dies kurz nachdem er sich mit seinem Sportwagen einen Weg durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Pro-Palästina-Demonstration gebahnt hatte.
Automobilist überholte andere Fahrzeuge
Im Verlauf des Sonntags wurden weitere Details des Vorfalls bekannt, der sich auf respektive bei der Chauderon-Brücke im Lausanner Stadtzentrum ereignete. Dort stoppte ein Teil der 1500 bis 2000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Pro-Palästina-Demonstration den Verkehr, indem sich die Menschen auf die Strasse setzten.
Zahlreiche Autos hielten an, ebenso zwei Busse der öffentlichen Verkehrsbetriebe. Wie ein Video zeigt, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, überholte der 56-jährige Lausanner in seinem Sportwagen die Fahrzeugkolonne. Als er die Demonstrierenden erreichte, bremste er ab und suchte sich dann seinen Weg durch die Menschenmenge.
Die Lausanner Stadtpolizei schrieb in der Nacht auf Sonntag in einer Mitteilung, der Mann habe vor seiner Fahrt über die Brücke Haltesignale der Polizei missachtet. Die Menschenmenge habe vehement auf das Auto reagiert und es zu stoppen versucht. Dabei sei das Fahrzeug beschädigt worden. Viele Menschen seien geschockt gewesen.
Die zwei leicht verletzten Personen hätten keine medizinische Behandlung benötigt. Die Demonstration verlief ruhig.
Vorwurf kann noch ändern
Laut dem Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer einen Menschen in skrupelloser Weise in unmittelbare Lebensgefahr bringt. So lautet der StGB-Artikel 129 mit dem Titel "Gefährdung des Lebens".
Der Mediensprecher der Lausanner Polizei sagte, im Verlauf der Untersuchung könne sich der Vorwurf gegen den Mann auch noch ändern.
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