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Keystone-SDA | Dienstag, 25. November 2025

Urteil: Polen muss gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen

EU-Staaten müssen in anderen Mitgliedsländern geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) anerkennen. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger müssten die Gewissheit haben, ihr Familienleben in verschiedenen EU-Ländern fortsetzen zu können, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Das gehöre zu ihrem Recht, sich in der EU frei bewegen zu können.

Der Gerichtshof stärkte damit einem polnischen Paar den Rücken, das in Berlin geheiratet hatte. Weil sie nach Polen ziehen und dort als Ehepaar leben wollten, beantragten sie die Umschreibung der in Deutschland ausgestellten Eheurkunde im polnischen Personenstandsregister.

Die polnischen Behörden lehnten dies mit der Begründung ab, dass das polnische Recht keine Ehe zwischen Menschen gleichen Geschlechts zulasse. Die Umschreibung der Eheurkunde laufe den Grundprinzipien der polnischen Rechtsordnung zuwider.

EuGH: Entscheidung über "Ehe für alle" bleibt bei EU-Staaten

Der EuGH entschied nun: Eine solche Verweigerung verstosse gegen das Unionsrecht. Dadurch werde das Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht und das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt.

Die Richterinnen und Richter betonten jedoch, dass die Anerkennungspflicht nicht bedeute, dass EU-Staaten in ihrem nationalen Recht die gleichgeschlechtliche Ehe vorsehen müssen. Sie können wählen, auf welchem Weg die Ehen anerkannt werden. Da die Umschreibung der Eheurkunde in Polen derzeit aber das einzige Mittel für eine Anerkennung sei, müsse Polen sie auch gleichgeschlechtlichen Paaren gewähren. Der konkrete Fall muss noch vor den polnischen Gerichten entschieden werden, die die Vorgaben des EuGH beachten müssen.

Der Fall stelle einen bedeutenden Schritt zum Schutz gleichgeschlechtlicher Paare in der gesamten EU dar, vor allem in Ländern, die gleichgeschlechtlichen Paaren noch keine rechtliche Anerkennung und keinen Schutz gewähren, kommentierte der europäische Dachverband der Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Trans- und Intersexorganisationen Ilga. Laut einer Übersicht von Ilga gehört Polen neben Litauen, Rumänien und der Slowakei zu den EU-Ländern, die besonders restriktive Regeln im Hinblick auf Regenbogenfamilien haben.

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