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Keystone-SDA | Freitag, 10. April 2026

US-Aufsicht verlängert Frist für Verteilung von CS-Strafzahlungen

Die Verteilung von Strafzahlungen der früheren Grossbank Credit Suisse und der russischen Bank VTB im Zusammenhang mit dem Mosambik-Skandal wird aufgeschoben. Die US-Börsenaufsicht SEC hat die Frist für die Einreichung eines Verteilungsplans verlängert.

Die Gelder in der Höhe von insgesamt 105,5 Millionen Dollar waren im Januar 2025 in den eigens dafür geschaffenen "Fair Fund" eingebracht worden. Sie hätten ursprünglich noch im vergangenen Jahr an geschädigte Investoren verteilt werden sollen.

Die Verteilung erweise sich aber als komplex und einmalig, heisst es in einer am Freitag veröffentlichten SEC-Anordnung. Die Wertpapierbehörde habe deshalb der Verlängerung für die Vorlage des Verteilungsplans bis Ende Juli 2026 zugestimmt.

Die mittlerweile von der UBS übernommene Credit Suisse hatte im Oktober 2021 im Korruptionsskandal um Mosambik-Darlehen einen Vergleich mit verschiedenen Aufsichtsbehörden in den USA, in Grossbritannien und der Schweiz abgeschlossen. Dabei musste sie Strafzahlungen in Höhe von fast 550 Millionen Dollar leisten, zudem musste sie dem Staat Mosambik Schulden in Höhe von 200 Millionen erlassen.

Im Mosambik-Skandal ging es um von der Credit Suisse vermittelte Kredite und Anleihen an das afrikanische Land im Umfang von mehr als 2 Milliarden Dollar. Diese wurden ohne Wissen des dortigen Parlaments und des Internationalen Währungsfonds (IWF) aufgenommen. Mit dem Geld hätte angeblich der Aufbau einer Thunfisch-Fangflotte bezahlt werden sollen. Dabei sollen Bestechungsgelder in grossem Umfang an korrupte Beamte geflossen sein. Der Skandal trieb Mosambik in eine tiefe Finanzkrise.

Am Freitag hatte ausserdem das Bundesstrafgericht entschieden, dass ein Verfahren um Verstösse gegen Geldwäscherei-Bestimmungen im gleichen Zusammenhang gegen die UBS als Rechtsnachfolgerin der Credit Suisse eingestellt wird. Es begründete den Entscheid damit, dass die CS als Bank untergegangen, nicht mehr im Handelsregister eingetragen sei und damit keine Rechtspersönlichkeit mehr habe.

Um die Kreditvergabe als solche ging es in dem Verfahren nicht mehr. Das entsprechende Verfahren hatte die Finanzmarktaufsicht schon 2021 - also vor der Übernahme der CS durch die UBS - abgeschlossen.

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