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Verfahren wegen Sprengung des Castieler Viadukts eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat die Strafuntersuchung wegen der Sprengung des Castieler Viadukts zwischen Chur und Arosa eingestellt. Das Bundesamt für Verkehr hatte der Rhätischen Bahn vorgeworfen, die Brücke ohne die notwendige Bewilligung gesprengt zu haben.
Die Rhätische Bahn sprengte das historische Viadukt in Castiel Mitte Mai 2024, weil es aufgrund der geologischen Gegebenheiten schwere Schäden aufwies. Die Brücke war auf der einen Seite in einem Erdrutschgebiet und auf der anderen Seite am Portal eines Tunnels in einer fast senkrechten Felswand verankert.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) vertrat gemäss einer RhB-Mitteilung vom 10. Juni 2024 die Ansicht, dass der Rückbau des alten Bauwerkes mittels kontrollierter Sprengung eine Projektänderung darstellt, welche durch das BAV im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens hätte genehmigt werden müssen. Die Bündner Staatsanwaltschaft eröffnete daraufhin eine Untersuchung gegen Unbekannt und prüfte, ob die RhB gegen das Plangenehmigungsverfahren verstossen hatte.
Wie das Regionaljournal Graubünden von Radio SRF nun berichtet, wurde das Verfahren inzwischen eingestellt. Die Staatsanwaltschaft führte dazu gegenüber SRF aus: "Im Rahmen der Untersuchung wurden die Unterlagen des Plangenehmigungsverfahrens beigezogen und mehrere am Projekt beteiligte Personen als Auskunftspersonen einvernommen."
Die Untersuchung habe ergeben, "dass die Plangenehmigung keine konkrete Vorgabe zum Rückbau und kein ausdrückliches Verbot der später vorgenommenen Sprengung enthielt". Zudem sei die angewendete Rückbaumethode vorgängig mit den zuständigen kantonalen Fachstellen abgestimmt worden, welche die Sprengung als bedenkenlos für die Umwelt einstuften.
Die Einstellungsverfügung ist bereits rechtskräftig.

















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