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Verteidiger fordert an Gericht Horgen ZH 6 Jahre Freiheitsstrafe
Der Verteidiger hat für die Tötung einer Prostituierten in Richterswil ZH eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert. Es handle sich um Totschlag, sein Mandant sei in einem emotionalen Ausnahmezustand gewesen.
Der Streit um das Geld sei nicht der einzige Grund für die Auseinandersetzung gewesen, sagte der Verteidiger am Mittwoch. Sein Mandant sei auch über das Telefon bedroht worden. Das Opfer hatte zuvor eine Freundin benachrichtigt, ein Mann sprach danach mit dem Beschuldigten. "Er dachte, mehrere Leute wollen ihn ausrauben".
Der 38-Jährige habe sich in einer Notlage befunden und sei überfordert gewesen. Es habe einen Kampf gegeben, bei dem auch er mit einer Flasche verletzt worden sei. Geschlagen habe er nur mit der Hand, nicht mit den Fäusten.
Die schweren Verletzungen des Opfers habe er dabei gar nicht bemerkt. "Eine Tötungsabsicht kann ausgeschlossen werden" sagte der Verteidiger. Die Tat könne sich der Beschuldigte nicht erklären.
Die Schnittverletzungen habe sich die Frau wohl beim Kampf am Boden zugezogen, etwa an einem herumliegenden Messer. Die Auseinandersetzung sei kurz gewesen. Dass sein Mandant länger auf die Geschädigte eingeschlagen habe, sei nicht belegt, sagte der Verteidiger weiter.
45'000 Franken Genugtuung gefordert
Der Anwalt der Mutter des Opfers schilderte die Geschehnisse zuvor in drastischen Worten und zählte die zahlreichen schweren Verletzungen auf. Er sprach unter anderem von "Folterung" und Vernichtungswillen". Der Anwalt forderte eine Genugtuung von 45'000 Franken für ein schweres Leid, das aus nichtigem Anlass passiert sei.
In seinem Schlusswort sagte der Beschuldigte, dass es nie seine Absicht gewesen sei, jemanden zu töten. Er tue sich nicht selber leid, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwerfe. "Mir tun die Familie der Frau und meine eigene Familie leid", sagte er.
Das Gericht eröffnet das Urteil voraussichtlich am 22. September.
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