/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Inland
Keystone-SDA | Mittwoch, 03. Dezember 2025

Verteidiger fordert an Zürcher Gericht Milde für reuigen Angreifer

Der Verteidiger eines 28-Jährigen hat am Mittwoch vom Bezirksgericht Dietikon ZH Milde für seinen Mandanten gefordert. Der Beschuldigte zeige Reue und habe den Angriff auf einen 12-Jährigen nicht voraussehen können.

"Was passiert ist, ist unglaublich tragisch", sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer. Doch die Staatsanwältin verlange eine viel zu hohe Strafe. "Meine Mandant hatte nie den Plan, jemanden anzugreifen". Er bereue zutiefst, was er getan habe.

Wegen einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit solle der Beschuldigte nur zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt werden. Diese hat er bereits abgesessen.

Um seine Suchtprobleme in den Griff zu bekommen, soll der 28-Jährige zudem draussen ambulant betreut werden, forderte der Verteidiger. "Wir müssen ihm eine Perspektive bieten."

Der LSD-Trip lief schlecht

Zwar sei der Beschuldigte zurechnungsfähig gewesen, als er das flüssige LSD genommen habe. Doch als er vier Stunden später einen 12-Jährigen so schwer am Kopf verletzte, dass dieser einen Schädelbruch erlitt, sei er das nicht mehr gewesen. "Bis es dazu kam, passierten einige Fehlentscheide", sagte der Verteidiger. Viele davon hätten Kollegen des Beschuldigten begangen.

Der 28-Jährige sei zuhause geblieben, als er gemerkt habe, dass der Trip schlecht laufe. Ein Kollege habe ihn aber ins Freie geholt und alleine gelassen, obwohl er sich aggressiv aufgeführt habe.

Die Anwältin des Opfers stellte noch keine konkreten Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen, sondern nur dem Grundsatz nach. Dies, weil unklar sei, wie lange der damals 12-Jährige noch durch die Attacke beeinträchtigt sein wird. Der Verteidiger sprach von potenziell hunderttausenden Franken und lehnte die Forderung ab.

Das Gericht wird das Urteil voraussichtlich ab 18 Uhr eröffnen.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.