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Keystone-SDA | Dienstag, 24. März 2026

Verteidiger fordert vor Zuger Strafgericht Freispruch

Der Käufer von drei Seeliegenschaften in Oberägeri ZG habe sich nicht der Geldwäscherei schuldig gemacht. Der Verteidiger des 68-Jährigen hat am Dienstag vor dem Strafgericht Zug einen Freispruch gefordert.

Die Grundstücke gehörten über eine Familienholding einem Bruder und einer Schwester sowie deren Tochter. Der Bruder verkaufte sie 2017 für 16 Millionen Franken. Die Schwester war gegen den Verkauf und reichte Strafanzeige ein.

Der Käufer erwarb die Grundstücke mit einem 25-Millionen-Franken Kredit der Zuger Kantonalbank. Einige Monate später wurde der Kredit auf Betreiben der Bank mit einem Schuldbrief abgesichert.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Käufer vor, er habe gewusst, dass der Grundstückhandel strafrechtlich untersucht werde und möglicherweise widerrechtlich sei. Mit dem Schuldbrief erschwere er, dass die Liegenschaften eingezogen oder der Holding zurückgeführt werden könnten. Er habe sich damit der Geldwäscherei schuldig gemacht.

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