/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Region
Keystone-SDA | Donnerstag, 19. Februar 2026

Vorarlberger Regierung stimmt Flugshow in Altenrhein zu

Die Landesregierung Vorarlberg hat ihre Zustimmung zur vorgesehenen Flugshow der Patrouille Suisse zum 100-Jahre-Jubiläum des Flughafens Altenrhein gegeben. Der geplante Überflug der Düsenjets sorgt jedoch für Unmut bei den betroffenen Vorarlberger Gemeinden.

Die Vorarlberger Landesregierung gab grünes Licht für ein angepasstes Programm der Jubiläumsshow im kommenden August. Das teilte sie am Donnerstag in einer Stellungnahme mit. Düsenflugzeuge dürfen zweimal für jeweils eine halbe Stunde zum Einsatz kommen. Zudem ist der Überflug von Siedlungsgebieten "möglichst zu vermeiden".

Diese Vorgabe solle ausdrücklich in die Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem österreichischen Verkehrsministerium aufgenommen werden, so die Landesregierung weiter. In den Entscheid seien wesentliche Anliegen der betroffenen Vorarlberger Gemeinden berücksichtigt worden. Der geplante Überflug der Patrouille Suisse rief in Vorarlberg Widerstand hervor.

Die Nutzung des Flughafens Altenrhein wurde 1992 in einem Staatsvertrag geregelt, weshalb Österreich der Show zum Flughafenjubiläum vom 28. bis 30. August zustimmen muss.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.