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Wallis lehnt Beschwerde der Betreiber der Rhonegletscher-Grotte ab
Die Zukunft der touristischen Eisgrotte am Rhonegletscher ist ungewiss. Der Walliser Staatsrat hat die Beschwerde des Betreibers gegen einen Beschluss abgelehnt, der die Sanierung des Geländes und die Einstellung des Betriebs anordnet.
Der Kanton Wallis bestätigte am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA entsprechende Information des Westschweizer Radio und Fernsehen RTS. Der Betreiber hat 30 Tage Zeit, um beim Kantonsgericht dagegen Beschwerde einzulegen. Die aufschiebende Wirkung wurde aufgehoben, doch im Falle einer Beschwerde kann der Betreiber deren Wiederherstellung beantragen.
Zum jetzigen Zeitpunkt sei der Betrieb der Anlage daher faktisch nicht mehr möglich, so der Kanton Wallis. Am Samstag waren auf der Website für Gletscherbesuchende keine Informationen über eine vorübergehende Schliessung zu finden.
Der Staatsrat ist der Ansicht, dass der Bau einer Eishöhle von nicht unerheblicher Grösse sowie die Anbringung von Planen auf dem Gletscher einer Baugenehmigung bedürfen. Da sich die Anlagen in einem Schutzgebiet für Auen von nationaler Bedeutung befinden, können sie nicht genehmigt werden.
Die touristische Nutzung dieser Grotte steht seit mehreren Jahren im Fokus von Umweltverbänden. Anfang August war eine Petition mit mehr als 10'000 Unterschriften eingereicht worden. Der Text forderte den Schutz des Gletschers, die Schliessung der für Touristinnen und Touristen zugänglichen Eishöhle und die Beendigung des kostenpflichtigen Zugangs zum Gletscher.

















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