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Keystone-SDA | Dienstag, 29. September 2026

Wanderung mit Cousins in Glarus endet vor Bundesgericht

Das Bundesgericht hat in einem ungewöhnlichen Familienstreit eine Klage abgewiesen. Auslöser für den Prozess war eine Wanderung unter Cousins und Cousinen. Eine Frau wurde schwer am Kopf verletzt, nachdem sie von einem Ast getroffen worden war, den ihr Cousin vom Weg hatte wegbiegen wollen. Sie verklagte ihren Cousin auf Schadenersatz - ohne Erfolg.

Die Gruppe war gemäss kürzlich publiziertem Bundesgerichtsurteil in den Glarner Bergen unterwegs. Einer der Cousins bahnte sich einen Weg, indem er einen Ast vom Pfad wegbog. Dieser Ast traf danach die ihm folgende Cousine am Kopf.

Diese erlitt schwere Kopfverletzungen. In der Folge zog sie gegen ihren Cousin vor die Glarner Gerichte und anschliessend vor das Bundesgericht und forderte mehr als 370'000 Franken Schadenersatz sowie 20'000 Franken Anwaltskosten.

Vergebens: Die Richter in Lausanne bestätigten in einem kürzlich ergangenen Urteil die Haltung des Obergerichts des Kantons Glarus. Dieses hatten entschieden, dass den Cousin keine Schuld treffe und er somit nicht für den Schaden haftbar sei. Er habe nicht vorhersehen können, dass der Ast beim Wegbiegen seine Cousine treffen würde, die sich mehrere Meter hinter ihm befand, hielten die Richter fest.

(Urteil 4A_59/2026 vom 20. Mai 2026)

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