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Liebi KB, wie isch da eigentlich?
Samstag, 20. Dezember 2025

«Wie lege ich am besten Geld für meine Enkelkinder an?»

In der Serie «Liebi KB, wie isch da eigentlich?» beantworten Mitarbeitende der St.Galler Kantonalbank Ihre häufigsten Alltagsfragen rund um Finanzen. Im aktuellen Beitrag geht es um die Frage: Wie lege ich am besten Geld für meine Enkelkinder an?

Viele Grosseltern möchten für ihre Enkelkinder ein finanzielles Polster aufbauen. Wir stellen Ihnen zwei beliebte Möglichkeiten zum Sparen vor.

Das Geschenksparkonto: ideal für Grosseltern, Gotti oder Götti & Co.

Ein Geschenksparkonto kann durch die Eltern oder durch Dritte (Grosseltern, Gotti/Götti etc.) eröffnet werden und lautet im Gegensatz zum Jugendsparkonto auf den Namen der eröffnenden Person. Der Zeitpunkt der Übergabe kann frei gewählt werden. Bis zur Volljährigkeit des Kindes profitiert man meistens von einem Vorzugszins und von einer kostenlosen Kontoführung.

Der Fondssparplan (Geschenk): für langfristigen Vermögensaufbau

Wer eine höhere Rendite als mit den klassischen Sparkonten erzielen möchte, kann systematisch ein Vermögen in Fondsanteilen aufbauen, indem Geld auf das Fondssparkonto überwiesen wird. Sobald der Saldo grösser als 50 Franken ist, wird automatisch in den ausgewählten Fonds investiert. Gerade für Kinder lohnt sich das Sparen über Fonds besonders, da der lange Anlagehorizont höhere Renditechancen bietet als herkömmliches Sparen. Die Depot- und die Kontoführung sind meist kostenlos, zudem fallen vielfach keine Transaktionskosten an. Die Übergabemöglichkeiten entsprechen dabei jenen des Geschenksparkontos.

Gut zu wissen: Was ist Kindesvermögen?

Wird das Konto oder der Fondssparplan auf den Namen des Kindes durch den/die Sorgerechtsinhaber eröffnet, gilt das Guthaben als Kindesvermögen gemäss Art. 318 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Bezüge sind daher nur in Ausnahmefällen und in beschränktem Umfang möglich. Je nach Bank wird für die Verwendung des Rückzugs ein Nachweis verlangt. Wenn also Grosseltern für ihre Enkelkinder ein Konto oder einen Fondssparplan eröffnen, lauten diese immer auf die eröffnende Person und können später auf das Kind übertragen werden.

Fazit

Wer für seine Enkelkinder vorsorgen will, fährt mit dem Fondssparplan dank langfristig hoher Renditechancen am besten.

Tipp

Es lohnt sich auf jeden Fall, Ihre Bedürfnisse mit Ihrer Bankberaterin oder Ihrem Bankberater zu besprechen.

 

 

Jugendsparkonto

Geschenksparkonto

Fondssparplan (Standard)

Fondssparplan (Geschenk)

Eröffnende Person

Sorgerechtsinhaber

(z.B. Eltern)

Volljährige Person (z.B. Eltern, Grosseltern, Götti, Tante)

Sorgerechtsinhaber

(z.B. Eltern)

Volljährige Person (z.B. Eltern, Grosseltern, Götti, Tante)

Lautend auf

Kind

Eröffnende Person

Kind

Eröffnende Person

Kindesvermögen

Ja

Nein

Ja

Nein

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