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An Räude erkrankt
Hans Bärtsch | Montag, 09. Februar 2026

Wolf am Flumserberg gibt zu reden

Eine Wolfssichtung am Flumserberg macht seit ein paar Tagen via Social-Media-Kanäle die Runde. Und hat, wie immer bei diesem Thema, zu kontroversen Reaktionen geführt. In der Landwirtschaft ist man besorgt, weil das Tier an Räude erkrankt ist.

Das Video der Wolfssichtung ist am Wochenende auch dem «Sarganserländer» zugegangen und hat nach der Online-Veröffentlichung für grosse Aufmerksamkeit gesorgt. Wegen Unklarheiten bezüglich der Nutzungsrechte löschte die Redaktion den Film zwischenzeitlich, stellt ihn nun aber mit der freundlicherweisen Zustimmung der Filmerin ohne Tonspur wieder online.

Für Wildhüter Rolf Wildhaber ist die Aufnahme echt. Der Wolf sei stehengeblieben, weil er von den Scheinwerfern des Autos geblendet worden sei. Insofern habe er ein völlig normales Verhalten gezeigt. Das würden ähnliche, zu früheren Zeitpunkten gemachte Aufnahmen etwa aus dem Taminatal ebenfalls belegen.

Sichtbar sei auf dem Video vom Flumserberg, dass das Tier an Räude erkrankt sei. Der Befall durch die von Grabmilben übertragene Krankheit seit zurzeit aber nicht so stark, als dass ein Abschuss erforderlich wäre. Ein solcher könnte bei einem geschützten Tier ohnehin nur dann vorgenommen werden, wenn es über einen längeren Zeitraum nicht überlebensfähig wäre (siehe Box). Man werde die Entwicklung der Krankheit bei diesem Wolf aber sehr genau beobachten, so Wildhaber.

Keine Seuche mehr

Die sogenannte Fuchsräude kann alle Hundeartigen (Wolf, Fuchs, Hund, Marder, Bären usw.) befallen. Im Normalfall gehe die Krankheit nicht auf Schafe über. Genau das befürchtet aber Marco Gadient, Ortsgemeindepräsident Flums-Grossberg, SVP-Kantonsrat und selber Landwirt. Zwar gelte die Räude seit rund fünf Jahren im Kanton St. Gallen nicht mehr als Seuche. Gleichwohl sei es eine hochansteckende Krankheit, die zum Glück nur noch vereinzelt auftrete.

Aus landwirtschaftlicher Sicht sei man natürlich aufgescheucht, wenn ein Wolf sich in Siedlungsnähe mit Räude-Merkmalen bewege. Gadient erinnert daran, dass der permanente Auslauf, die Offenhaltung, gewissermassen ein Label für Bauernbetriebe sei. Als umso grösser schätzt er deshalb die Gefahr ein, dass ein erkranktes Wildtier Nutztiere anstecke.

Strom mit Zaun errichtet

Im Fall des eigenen Hofs hat Gadient zusätzlich zu den Gattern ein Stromnetz, wie es für Ziegen oder Schafe benutzt wird, aufgestellt. Im Weiteren erinnert er daran, dass gewisse Hunde wie Border-Collies kaum Abwehrkräfte gegen die Räude haben. Diese Hundeart ist in der Landwirtschaft verbreitet für Hirtenhunde-Dienste.

Gemäss Wildhüter Wildhaber ist der am Flumserberg gesichtete Wolf nicht der erste mit Räudebefall im Kanton St. Gallen. Vor Jahren habe man ein stark befallenes Tier deshalb erlegen müssen, was dazumal in einem Nachbarkanton der Fall war. Wölfe – wie andere Tiere auch – können sich im Übrigen von der Räude erholen. Wildhaber erinnert auch daran, dass die Fuchsräude im Sarganserland bei Füchsen seit rund zehn Jahren verbreitet auftritt. Ihm sei aber kein Fall bekannt, dass sich Nutztiere mit der Fuchsräude angesteckt hätten, obwohl sich Füchse mit starkem Räudebefall gerne in Ställen verkriechen. Anders sei es bei Hunden; dort sei die Ansteckungsgefahr grösser, die Krankheit könne aber behandelt werden.

Die Räude wird zwischen den Tieren entweder durch direkten Körperkontakt übertragen, oder wenn sich gesunde Tiere an Orten wälzen, wo ein krankes Tier gelegen hat. Über das Fell nisten sich die Milben so beim gesunden Tier ein. Via den Fuchs wird die Krankheit deutlich stärker verbreitet als vom Wolf – allein weil es viel weniger Wölfe als Füchse gibt.

 

Die Fuchsräude

Zur Erkrankung mit Fuchsräude erklärt Wildhüter Rolf Wildhaber: «Bei diesem Wolf ist die Erkrankung erst im Anfangsstadium und es ist zur Zeit nur ein kleiner Teil seines Körpers betroffen. Das heisst, er hat erfahrungsgemäss durchaus eine Chance, diese Krankheit ohne Schaden zu überstehen. Wir haben entschieden, den Wolf und den Verlauf der Krankheit zu überwachen. Falls der Wolf so stark an der Räude erkranken sollte, dass er nicht mehr länger überlebensfähig ist, wird er aus Tierschutzgründen aus der Wildbahn entfernt/erlegt.» Rechtlich gilt: «Solange der Wolf (geschützte Tierart) über längere Zeit überlebensfähig ist, darf die Wildhut ein leicht verletztes oder erkranktes Tier nicht einfach erlegen.»

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