/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Siga-Podcast

Siga-Podcast

Ä Ohr voll Heimat – der neue Siga-Podcast vom «Sarganserländer»

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Inland
Keystone-SDA | Montag, 27. April 2026

Zürcher Gericht lehnt Sektorensperre nach Fussballmatch ab

Die Sperrung der Südkurve als Reaktion auf die Ausschreitungen nach dem Spiel des FC Zürich gegen den FC Basel im Januar 2024 in Zürich war rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt das Zürcher Verwaltungsgericht.

Angesichts des geringen Gewinns an Sicherheit, den die Südkurvensperrung in diesem Fall versprach, gewichtet das Gericht die grundrechtlich geschützten und durch die Massnahme beeinträchtigten Interessen höher als die öffentlichen Interessen an der Grundrechtseinschränkung. Dies geht aus dem am Montag veröffentlichten Urteil hervor.

Die Stadt Zürich hatte als Reaktion auf Ausschreitungen nach dem Spiel des FC Zürich gegen den FC Basel den Stehplatzsektor für die Partie FCZ gegen FC Lausanne-Sport vom 31. Januar gesperrt. Dagegen erhob der FCZ Rekurs, welchen das Statthalteramt gut hiess.

Die Stadt gelangte daraufhin ans Verwaltungsgericht, welches diese Beschwerde nun ebenfalls abwies. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.