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Zürcher Gericht verurteilt 28-jährigen Angreifer zu Freiheitsstrafe
Das Bezirksgericht Dietikon ZH hat am Mittwoch einen 28-Jährigen wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Seine Drogensucht soll im Gefängnis ambulant behandelt werden.
Der Fall sei eine menschliche Tragödie und rechtlich sehr kompliziert, sagte die Richterin bei der Urteilseröffnung am Mittwochabend. Der Tatablauf sei klar, es gebe Zeugen und Videos.
Der Beschuldigte hätte voraussehen können, dass der Konsum von LSD schwere Folgen habe könnte, sagte die Richterin. Aufgrund früherer Vorfälle habe er gewusst, dass er bei schlechten Trips aggressiv reagiere.
Obwohl der 28-Jährige im Moment der Tat schuldunfähig war, könne er nicht von Schuld und Strafe befreit werden. Über das flüssige LSD, eine neue Substanz für ihn, habe er sich nicht informiert. Mit einem schlechten Trip habe er rechnen müssen. "Dennoch haben sie keine Sicherheitsmassnahmen ergriffen", erklärte die Richterin.
Opfer überlebte mit Glück
Bei einem unvermittelten Angriff war ein 12-jähriger Junge schwer am Kopf verletzt worden. Der Beschuldigte hatte ihn im Drogenrausch mitten auf der Strasse in Urdorf ZH gepackt und viermal mit dem Kopf gegen eine Wand geschlagen. Das Opfer lag wochenlang im Koma.
Wer eine solche Tat begehe, nehme den Tod des Opfers in kauf, sagte die Richterin. Mit Glück habe der 12-Jährige überlebt. Der Beschuldigte habe nichts dafür getan, um ihm zu helfen. Er habe ihn einfach liegen gelassen.



















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