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Zürcher Gericht verurteilt Sanija Ameti zu bedingter Geldstrafe
Das Bezirksgericht Zürich hat die ehemalige GLP-Politikerin Sanija Ameti am Mittwoch wegen Verletzung der Glaubensfreiheit schuldig gesprochen. Nachfolgend die wichtigsten Punkte.
Weshalb wurde Ameti verurteilt?
"Sie haben ein zentrales Bild des Christentums mit Kopfschüssen versehen", sagte der Richter in der Urteilseröffnung. "Damit haben Sie in Kauf genommen, gläubige Christen in ihren Gefühlen zu verletzen." Die Morddrohungen, die Ameti nach dem Instagram-Post im September 2024 erhalten hatte, sowie das massive Polizeiaufgebot für den Gerichtsprozess vom Mittwoch zeigen gemäss Gericht, dass "der Religionsfriede gestört wurde". Zum Glück seien Christen friedlich.
Wie hoch ist die Strafe?
Das Bezirksgericht verurteilte Ameti zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 50 Franken, dazu kommt eine Busse von 500 Franken. Die Staatsanwaltschaft hatte 100 Tagessätze zu 100 Franken verlangt. Das Bezirksgericht folgte damit inhaltlich den Anträgen der Staatsanwaltschaft, zeigte bei der Strafzumessung aber Milde.
Weshalb fällt die Strafe tiefer aus als beantragt?
"Wir gehen zu Ihren Gunsten davon aus, dass Sie es nicht darauf anlegten, das Christentum abzuwerten", sagte der Richter dazu. Beruflicher Stress und ein Hochkommen traumatischer Erlebnisse im Bosnien-Krieg hätten zum unüberlegten Publizieren auf Instagram geführt. Dies führt zu weniger Tagessätzen als es der Staatsanwalt gefordert hatte - zu 60 statt der geforderten 100 Tagessätze. Die Tatsache, dass Ameti nach ihrer "Schiessübung zum Abschalten" zudem keine Stelle und keine politische Karriere mehr hatte, senkt zudem die Höhe der Tagessätze von 100 auf 50 Franken. Der Tagessatz wird anhand des Einkommens berechnet.
Was sagte Ameti?
Sanija Ameti wollte vor Gericht keine Aussagen machen. Von ihr war während des ganzen Prozesses kein Wort zu hören. Ihr Anwalt forderte in seinem Plädoyer vergeblich einen Freispruch. Ametis Schüsse seien kein Angriff auf die Überzeugungen anderer gewesen, sondern eine Auswirkung ihres Kriegstraumas, sagte er. Im Bosnien-Krieg wurde Ametis älterer Bruder vor ihren Augen getötet. Sie habe die Gesichter zerstören wollen, um ihren Schmerz zu betäuben. Nach dem Instagram-Post habe sie erstmals mit ihrer Mutter über den Tod des Bruders geredet, nach über dreissig Jahren des Schweigens.
Glaubt ihr der Staatsanwalt?
"Wer's glaubt, wird selig", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. "Sie muss doch die Gesichter von Maria und Jesus gesehen haben." Ameti habe von Anfang an geplant, einen solchen Post auf Instagram zu stellen. Das sei eine krasse Provokation ohne klaren Beweggrund gewesen. Der Staatsanwalt verurteilte zwar den "Shit-Hurricane", mit dem Ameti nach ihrem Instagram-Post konfrontiert war. Und er kritisierte, dass die Politikerin "wegen ein paar geistiger Tiefflieger" unter Polizeischutz habe gestellt werden müssen. "Aber auch Frau Ameti muss sich ans Gesetz halten."
Wer sass im Publikum?
Der Prozess gegen den einst gefeierten Polit-Jungstar zog scharenweise Publikum an. Viele davon hatten Ameti selber bei der Polizei angezeigt und stammen aus rechten und religiösen Kreisen. Einer der anwesenden Privatkläger war Nils Fiechter, Präsident der Jungen SVP. Ameti habe ihn als gläubigen Christen in seiner Glaubensfreiheit verletzt. Diese Schüsse seien "die Sprache des Terrorismus" gewesen. Der Anwalt einer ganzen Kläger-Gruppierung sagte, dass Ameti "Millionen von Christen beleidigt" habe.
Gibt es Geld für verletzte Gefühle?
25 Personen, darunter Massvoll-Präsident Nicolas Rimoldi und Nils Fiechter von der SVP, haben sich als Privatkläger konstitutiert. Sie fordern von Ameti eine Genugtuung für ihre verletzten religiösen Gefühle. Die Forderungen reichen von einem symbolischen Franken bis zu 1000 Franken. Das Gericht verwies diese Forderungen jedoch auf den Zivilweg. Es sei bei niemandem eine starke Betroffenheit erkennbar gewesen. Geld für den Anwalt erhalten sie keines.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Ameti als auch die Staatsanwaltschaft können es ans Obergericht weiterziehen.

















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