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Zürcher Obergericht verschärft Strafe für Vergewaltiger
Das Zürcher Obergericht hat am Montag einen 30-jährigen Vergewaltiger zu einer Freiheitsstrafe von 14,5 Jahren verurteilt. Hat er seine Strafe abgesessen, muss der Rumäne für 15 Jahre das Land verlassen. Verwahrt wird er jedoch nicht.
Mit dem Strafmass von 14,5 Jahren verschärfte das Obergericht das vorinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Hinwil vom April 2025. Dieses hatte den Bauarbeiter zu 13 Jahren Freiheitsstrafe und einer Landesverweisung von 15 Jahren verurteilt.
Der Staatsanwaltschaft war dies zu milde und sie hatte auch jetzt keinen vollen Erfolg. Gefordert waren 18 Jahre Freiheitsstrafe, 15 Jahre Landesverweis und vor allem eine Verwahrung. Frauen müssten vor dem Mann geschützt werden, begründete der Staatsanwalt den Verwahrungs-Antrag. "Er sprang wortwörtlich aus dem Busch." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Auf Heimweg von der Chilbi vergewaltigt
Der Rumäne gab die Vergewaltigungen am Montag erneut zu. "Ich dachte damals, wenn es nicht lange dauert, ist es nicht so schlimm", sagte er. "Es tut mir wirklich leid. Ich weiss, ich kann es nicht wieder gutmachen." Er kündigte an, eine Therapie machen zu wollen, um Rückfälle zu verhindern.
Bei seiner ersten Tat griff er im August 2022 in Wetzikon kurz vor 2 Uhr morgens eine 23-jährige Frau an, die sich auf dem Heimweg von der Chilbi befand. Er schlug mit den Fäusten auf sie ein, zerrte sie auf eine nahe gelegene Wiese und verging sich an ihr.
Bei der zweiten Vergewaltigung im Jahr 2023 lauerte er seinem damals 63-jährigen Opfer in einem Waldstück in Wädenswil auf. Er zog ein Messer und drohte der Frau, sie umzubringen, wenn sie nicht kooperiere. Beide Opfer wurden bei den Übergriffen verletzt. Der Verurteile ist bereits vorbestraft: Im Jahr 2019 tötete er in Grossbritannien einen Türsteher mit zwei Schlägen an den Kopf.


















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