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Zürcher Staatsanwalt fordert Freiheitsstrafen
Der Zürcher Staatsanwalt hat am Freitag beim Prozess gegen Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung "Junge Tat" Freiheitsstrafen gefordert. Die Aktionen hätten die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten.
Für die Staatsanwaltschaft stellt sich in diesem Verfahren die Frage nach den Grenzen der Meinungsfreiheit, wie der zuständige Staatsanwalt in seinem Plädoyer am Bezirksgericht Zürich sagte.
Jeder Mensch dürfe Ansichten vertreten, die andere für abstossend halten würden, machte er deutlich. Das Recht schütze die Meinung, jedoch nicht jedes Mittel zur Durchsetzung. Niemand dürfe anderen die eigene Haltung mit der Faust aufzwingen.
"Kein Gesinnungsprozess"
Da politischer Protest innerhalb der Rechtsordnung stattfinden müsse, handle es sich hier um eine rechtliche Frage und keinen Gesinnungsprozess. Die Beschuldigten stünden nicht vor Gericht, weil sie rechts politisieren würden, hielt er fest.
Den beiden Hauptbeschuldigten drohen Freiheitsstrafen von 15 Monaten. Ihnen werden unter anderem Diskriminierung, Aufruf zu Hass und Hausfriedensbruch vorgeworfen.
Im Zentrum stehen Störaktionen bei einem Pride-Gottesdienst und einer queeren Kinderlesung in Zürich im Jahr 2022. Hinzu kommen unbewilligte Dachaktionen in Basel und Winterthur.


















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