Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.
Alle Angeklagten im Heidipfad-Prozess freigesprochen
«Freispruch». So lautet das Verdikt der Einzelrichterin des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland im Fall um den Heidipfad-Unfall vom Juli 2016. Während die Beschuldigten aufatmen, hadert die Gegenseite.
Alle sieben Angeklagten im Heidipfad-Prozess wurden freigesprochen. Das verkündete die Einzelrichterin des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland heute Nachmittag. Im Juli 2016 ereignete sich auf dem Heidipfad von der Bergstation Pardiel zum Aussichtspunkt der Alp Schwarzbüel ein Unfall, bei dem eine damals 64-jährige Frau eine Querschnittslähmung erlitt. Die Einzelrichterin erklärte, dass das verunfallte Ehepaar eine Eigenverantwortung gehabt hätte, den Wanderweg vor der Begehung zu überprüfen. Die Pizolbahnen und Heidiland Tourismus hätten den Wanderweg damals als rollstuhlgängig beworben. Da allerdings auch eine korrekte Bewerbung des Wanderweges mit grosser Wahrscheinlichkeit nichts am tragischen Unfall geändert hätte, sah die Einzelrichterin von einem Schuldspruch ab.
Die Opferfamilie hat zehn Tage Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Man prüfe diesen Schritt aktuell, könne dazu aber zum aktuellen Zeitpunkt nichts weiter sagen, so der Anwalt der Opferfamilie.
















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