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Nach Urteilsverkündung ist klar
Severin Meli | Donnerstag, 05. Februar 2026

Alle Angeklagten im Heidipfad-Prozess werden freigesprochen (UPDATE)

«Freispruch». So lautet das Verdikt der Einzelrichterin des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland im Fall um den Heidipfad-Unfall vom Juli 2016. Während die Beschuldigten aufatmen, hadert die Gegenseite.

 

Kurz nach 14 Uhr herrschte Gewissheit: Alle sieben Personen, die wegen fahrlässiger (schwerer) Körperverletzung auf der Anklagebank des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland Platz nahmen, wurden freigesprochen. 

Im Juli 2016 ereignete sich auf dem Bad Ragazer Heidipfad ein tragischer Unfall, als eine damals 64-jährige Frau gemeinsam mit ihrem rollstuhlfahrenden Mann von der Bergstation Pardiel zum Aussichtspunkt der Alp Schwarzbüel unterwegs war. Der Mann geriet ins Rutschen, dessen Frau versuchte, den Elektrorollstuhl zu stoppen. Beide stürzten daraufhin rund sieben Meter in die Tiefe. Die Frau erlitt dabei eine Querschnittslähmung (der «Sarganserländer» berichtete mehrfach).

«Es geht darum, abzuklären, ob jemand für diesen Unfall strafrechtlich verantwortlich ist», erklärte die Einzelrichterin am Morgen des ersten Prozesstages. Das Urteil mehr als zwei Wochen später zeigt nun: in diesem Fall nicht. «Dass dieser Unfall grosses Leid verursacht hat, steht ausser Frage», fuhr die Einzelrichterin bei der Urteilsverkündung fort. Man habe über die vorherigen vier Prozesstage hinweg diverse Plädoyers gehört, in denen die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen und Pflichten der Gemeinde Bad Ragaz, der Pizolbahnen und von Heidiland Tourismus angesprochen wurden. «Es wurde davon ausgegangen, dass dieser Heidiweg die Anforderungen einer Rollstuhlgängigkeit hätte erfüllen müssen», so die Einzelrichterin, «aus den Akten geht hingegen nicht hervor, dass der Wanderweg effektiv rollstuhlgängig ausgebaut worden ist.» Daher sei nicht gegeben, dass der Weg diesen Anforderungen hätten entsprechen müssen. «So wurde er auch nicht beschildert, sondern als Wanderweg.» 

Werbung hatte keinen Einfluss 

Selbst die Werbung der Pizolbahnen und von Heidiland Tourismus, die den Wanderweg fälschlicherweise als rollstuhlgängig bezeichnete, ändere daran nichts. Es sei nicht klar, woher diese Bezeichnung ursprünglich stammte und wer sie ungesehen übernommen hatte. «Nachweislich war diese Angabe auch bei anderen Quellen zu finden, unter anderem auf Flyern der St. Galler Wanderwege», erklärte die Einzelrichterin weiter.

Es sei plausibel, dass nicht alle Angaben ständig überprüft werden würden. Trotzdem stellt die Einzelrichterin klar: «Es wäre grundsätzlich zu erwarten, dass die Pizolbahnen die Werbung sorgfältig prüfen – gerade wenn ein schutzbedürftiger Personenkreis betroffen ist.» Von Heidiland Tourismus sei eine weniger genaue Prüfung erwartbar, «da sie sich auf die Angaben des langjährigen Partners verlassen kann». Die Beschuldigten der Gemeinde Bad Ragaz hätten hingegen keine Kenntnis der Werbung gehabt. 

Ohnehin sei nicht klar, ob eine korrekte Bewerbung den Unfall verhindert hätte. Das Ehepaar habe den Wanderweg bereits mehrmals begangen und die Gegebenheiten gekannt. Es sei verständlich und nachvollziehbar, sich auf die Erfahrungen der Vorjahre zu verlassen. Für die Einzelrichterin ist aber auch klar: «Wanderwege sind der Natur ausgesetzt.» Es sei immer damit zu rechnen, dass sich die Begebenheiten ändern. Es gehöre zur Eigenverantwortung, jeweils aktuelle Informationen einzuholen.

«Urteil ist schwer verständlich»

Der Anwalt der Klägerschaft zeigte sich im Anschluss an die Urteilsverkündung enttäuscht. «Der Weg wurde über Jahre als rollstuhlgängig beworben, was er offensichtlich nicht war. Das Urteil ist schwer verständlich.»

Ob die Familie gegen das Urteil Berufung einlegt, sei noch nicht klar. «Wir werden das analysieren und dann eine Entscheidung fällen», kommentierte der Anwalt. Unter Umständen werde man den zivilrechtlichen Weg gehen, die Haftpflichtfrage sei nämlich in einem Strafrechtsverfahren nicht geklärt. Viel Zeit bleibe nicht, nebst der zehntägigen Frist für die Einreichung der Berufung verursache auch die drohende Verjährung grossen Zeitdruck.

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