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Keystone-SDA | Dienstag, 03. Februar 2026

Anklage will Wahlausschluss für Le Pen - aber nicht sofort

Die Anklage hat im Berufungsverfahren um mögliche Scheinbeschäftigung einen zeitweisen Verlust des passiven Wahlrechts für Frankreichs Rechtsnationale Marine Le Pen gefordert. Zwar verlangte die Staatsanwaltschaft keine sofortige Anwendung der Strafe. Sollte das Gericht der Forderung nachkommen, wäre eine Kandidatur für die Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr für Le Pen aber äusserst schwierig.

Der Prozess in Paris dreht sich um den Vorwurf der Veruntreuung von Geldern. Zwischen 2004 und 2016 soll Le Pens Partei Geld für parlamentarische Assistenten im Europaparlament bekommen haben, die aber zumindest in Teilen für die Partei Front National (mittlerweile: Rassemblement National) gearbeitet hätten. Le Pen hatte eine Verantwortung dafür vor Gericht von sich gewiesen.

Le Pen professionalisierte das System laut Anklage

Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass die vom Parlament bezahlten Assistenten in Wahrheit für die Partei arbeiteten. Es habe ein betrügerisches Vorgehen gegeben, um die Partei zu finanzieren, und ein System, das dazu gedacht gewesen sei, öffentliche Gelder zu veruntreuen.

Zwar sieht die Anklage Le Pen nicht als Erfinderin dieses Vorgehens, doch die Rechtspopulistin nahm ihr zufolge eine zentrale Rolle ein und professionalisierte das System noch. Es sei nicht schwer zu verstehen, dass die Gelder des Europaparlaments nicht zur Parteienfinanzierung gedacht seien, meinte die Staatsanwaltschaft in ihrem stundenlangen Plädoyer und verwies auch darauf, dass Marine Le Pen selbst Juristin ist.

Augen richten sich auf Präsidentschaftswahl

Für die rechtsnationale Führungsfigur geht es in dem Verfahren vor allem um die Frage, ob sie bei der kommenden Präsidentschaftswahl wird antreten können. Denn in erster Instanz hatte ihr das Gericht mit sofortiger Wirkung ihr passives Wahlrecht auf fünf Jahre entzogen. Bestätigt das Berufungsgericht diese Strafe, könnte Le Pen im kommenden Frühjahr nicht erneut Anlauf auf den Élysée-Palast nehmen.

Die Anklage forderte nun allerdings, das fünfjährige Verbot, sich in öffentliche Ämter wählen zu lassen, nicht sofort anzuwenden. Für Le Pen wäre eine Kandidatur in diesem Fall theoretisch möglich, sofern eine der beiden Seiten in Revision geht, was zu erwarten ist. Das Urteil wäre dann noch nicht rechtskräftig, und die Strafe würde vorerst nicht angewandt werden. Eine Kandidatur wäre für Le Pen allerdings ein grosses Risiko, da das Kassationsgericht noch vor der Wahl das Urteil bestätigen könnte und somit der Entzug des passiven Wahlrechts rechtskräftig würde.

Le Pen war in erster Instanz zudem zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden, davon zwei Jahre auf Bewährung. Die Anklage forderte nun ebenfalls vier Jahre Haft, davon aber drei auf Bewährung. Neben Le Pen stehen in Berufung elf weitere Angeklagte und ihre Partei Rassemblement National vor Gericht. Das Verfahren ist bis Mitte kommende Woche terminiert. Ein Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.

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