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Anti-Folter-Kommission kritisiert Ausschaffungen psychisch Kranker
Psychisch Kranke müssen bei Zwangsausschaffungen per Flugzeug aus der Schweiz besser geschützt und medizinisch versorgt werden. Das schreibt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter.
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) stellte die Forderungen in ihrem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht 2025. Sie bemängelte, dass die Transportfähigkeit dieser Menschen oft nur auf Basis von Akten beurteilt werde. Diese Informationen seien teils veraltet oder unvollständig.
Die Kommission empfiehlt, bei Personen in stationärer psychiatrischer Behandlung von einer Zwangsrückführung abzusehen. Gleiches gelte für Menschen, die ihr Verhalten aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht willentlich steuern könnten.
Zudem sei die medizinische Versorgung der psychisch Erkrankten mangelhaft. Eine medizinische Begleitung ab der Anhaltung, die Bereitstellung nötiger Medikamente sowie geeignete Anschlusslösungen im Zielland seien nicht gewährleistet.

















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