/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Siga-Podcast

Siga-Podcast

Ä Ohr voll Heimat – der Siga-Podcast vom «Sarganserländer»

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Buchshop

Buchshop

Hier finden Sie die von der SL Druck + Media AG herausgegebenen Bücher.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Inland
Keystone-SDA | Dienstag, 07. Juli 2026

Zürcher Gericht verurteilt Judenangreifer zu einem Jahr Gefängnis

Das Jugendgericht Dielsdorf ZH hat am Dienstag einen Jugendlichen zu einem Jahr Gefängnis wegen mehrfachen versuchten Mordes verurteilt. Der zur Tatzeit 15-Jährige hatte 2024 einen orthodoxen Juden in Zürich niedergestochen.

Die Freiheitsstrafe wird jedoch zugunsten einer Unterbringung aufgeschoben. Der Richter hielt bei der Begründung der Verurteilung fest: "Das Töten von Juden, nur weil sie Juden sind, ist skrupellos." Von der mehrfachen Drohung sprach das Gericht den Beschuldigten frei.

Der damals 15-Jährige Schweizer mit tunesischen Wurzeln hatte am 2. März 2024 in der Stadt Zürich auf offener Strasse mit einem Messer einen orthodoxen Juden lebensgefährlich verletzt. Zuvor soll er versucht haben, in eine Synagoge einzudringen, um Juden zu töten. Der Jugendliche soll sich über das Internet radikalisiert haben und sich zum "Islamischen Staat" bekannt haben.

Verteidiger forderte Haftentlassung

Die Jugendanwaltschaft warf dem jungen Mann laut Anklageschrift mehrfach versuchten Mord, Unterstützung einer kriminellen Organisation und Aufruf zu Diskriminierung und Hass vor. Sie beantragte, den jungen Mann mit einem Freiheitsentzug von einem Jahr zu bestrafen. Zudem forderte sie verschiedene Schutzmassnahmen.

Der Verteidiger forderte eine Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung statt wegen Mordes. Vom Vorwurf, sein Klient habe weitere Personen ermorden wollen, sei dieser freizusprechen. Er forderte, der Beschuldigte sei zu einer sechsmonatige Freiheitsstrafe zu verurteilen, die er nicht absitzen müsste. Das Gericht solle eine persönliche Betreuung und eine ambulante Behandlung anordnen.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.