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Keystone-SDA | Montag, 20. Oktober 2025

Appenzell Innerrhoden erteilt der Polizei mehr Kompetenzen

Das Appenzell Innerrhoder Kantonsparlament hat am Montag in erster Lesung die Revision des Polizeigesetzes beraten. Die Polizei soll mehr Möglichkeiten zur Erkennung von Gefährdern, für verdeckte Ermittlungen und für die automatisierte Fahndung erhalten.

Mit der Revision des kantonalen Polizeigesetzes will Appenzell Innerrhoden die Grundlagen für die heutige Polizeiarbeit schaffen, erklärte der zuständige Departementsvorsteher Jakob Signer (parteilos). Die Anpassungen würden sich nach den aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen richten.

Die "Werkzeugkiste" der Polizistinnen und Polizisten müsse für die nächsten 25 Jahre erneuert werden, so Signer weiter. Letztmals revidierte der Kanton Appenzell Innerrhoden 2001 sein kantonales Polizeigesetz.

Rayonverbot und finaler Rettungsschuss

Eine der vorgesehenen Massnahmen ist ein Bedrohungs- und Risikomanagement. Dieses gibt der Polizei mehr Möglichkeiten im Bereich der Prävention, indem gewaltbereite Personen oder extremistische Bewegungen gezielt angegangen und Gewalttaten verhindert werden können.

Ausgeweitet werden auch die Grundlagen für verdeckte Fahndungen und Überwachungen, für den interkantonalen Datenaustausch und für die Zusammenarbeit mit anderen Polizeikorps. Ausserdem werden auch Rayonverbote gesetzlich verankert. Beispielsweise kann dadurch ein Randalierer unter Strafandrohung von einem Dorffest weggewiesen werden.

Einzug ins revidierte Gesetz hält auch das automatische Scannen von Autonummern. Ein weiterer Artikel "Finaler Rettungsschuss" sieht vor, dass der Polizeikommandant zugunsten der Notwehr einer Drittperson eine Schussabgabe bewilligen kann.

Diskussion um zusätzliche Kosten

Das Kantonsparlament diskutierte das revidierte Polizeigesetz während rund 2,5 Stunden in erster Lesung. Dabei wurden zahlreiche Anträge mit Textanpassungen gestellt.

Kritik kam hauptsächlich wegen der Kosten auf, welche aufgrund der vorgesehenen Anpassungen anfallen werden. So ist beispielsweise für das Bedrohungs- und Risikomanagement eine neue Stelle bei der Polizei vorgesehen.

Ein Antrag, dass keine zusätzlichen Kosten aufgrund der Gesetzesrevision anfallen dürfen, scheiterte nach einer längeren Diskussion.

Über die Gesetzesrevision wird an einer der nächsten Parlamentssitzungen in zweiter Lesung abgestimmt. Abschliessend entscheidet die Landsgemeinde darüber.

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