Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.
Innerrhoder Parlament diskutiert ein Veloverbot auf Wanderwegen
Das Appenzell Innerrhoder Kantonsparlament hat am Montagnachmittag ein neues kantonales Velogesetz beraten. Umstritten war ein von der Regierung vorgeschlagenes Velofahrverbot auf Wanderwegen, was sich vor allem auf Mountainbiker auswirkt. Ein Entscheid wurde vertagt.
Mit dem kantonalen Veloweggesetz setzt der Kanton Appenzell Innerrhoden die Vorgaben des Bundesgesetzes über Velowege um. Dieses Verpflichtet die Kantone, ein zusammenhängendes Velowegnetz zu erstellen.
In diesem Zuge wollte die Kantonsregierung Velos grundsätzlich auf Wanderwegen verbieten, sofern diese nicht explizit auch als Fahrradroute ausgeschildert sind.
Parlament vertagt den Entscheid
Kritische Stimmen aus dem Grossen Rat bezeichneten den entsprechenden Artikel als "flächendeckendes Verbot einer ganzen Sportart". Sie appellierten an ein respektvolles Miteinander von Wanderern und Mountainbikern, statt letztere in die Illegalität zu drängen. Davon wären Einheimische genauso wie auch Touristen betroffen. Ein solches Vorhaben sei auch deshalb kaum mehrheitsfähig an der Landsgemeinde, so die Kritiker.
Ausserdem würden entsprechende Statistiken von Unfällen zwischen Fahrradfahrenden und Wandernden fehlen, um ein grundsätzliches Verbot zu rechtfertigen. Ein Antrag, das Gesetz deshalb an die Regierung zurückzuweisen, scheiterte jedoch.
Nach einer zweistündigen und engagiert geführten Diskussion über das Veloverbot auf Wanderwegen beschloss die Mehrheit des Grossen Rates schliesslich, erst an einer nächsten Ratssitzung über diese Frage abzustimmen.
Bezirke wehren sich gegen Kosten
Kritiker bemängelten am Gesetz weiter, dass Umsetzung und Kosten für die Velowege bei den fünf Bezirken liegen sollen. Schliesslich fand ein Antrag eine Mehrheit, die Zuständigkeiten zu entflechten und damit auch den Kanton stärker in die Pflicht zu nehmen.
Der Innerrhoder Grosse Rat wird erst an einer zweiten Lesung über das kantonale Velogesetz abstimmen. Danach entscheidet die Landsgemeinde abschliessend darüber.
Kommentare (0)
Schreibe einen Kommentar