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Keystone-SDA | Montag, 07. Juli 2025

Aufbau eines zusammenhängenden Velowegnetzes liegt im Fahrplan

Bis 2027 müssen Kantone und Gemeinden ein zusammenhängendes Velowegnetz planen. Dabei unterstützt sie der Bund mit Vorgaben, Grundlagen und Anlagen. Gemäss dem Bundesrat für Strassen verläuft die Umsetzung planmässig.

Das Veloweggesetz ist seit 2023 in Kraft. Es verpflichtet die Kantone und Gemeinden, bis Ende 2027 Pläne zu erstellen und die Velowege bis 2042 zu bauen. Wie das Bundesamt für Strassen (Astra) am Montag in seiner Zwischenbilanz schreibt, haben alle Kantone unterdessen eine Fachstelle bezeichnet.

In 20 Kantonen sind deren Aufgaben definiert. Nur in einem Kanton ist die Organisation einer Fachstelle noch in Planung. Das Velowegnetz bedingt in vielen Kantonen auch gesetzliche Anpassungen, etwa für die Zuständigkeiten und die Finanzierung.

Diese Anpassungen sind in der Mehrheit der Kantone erfolgt. Lediglich in vier von ihnen laufen noch Abklärungen, ob Gesetzesanpassungen nötig sind. Bis 2027 sollten alle Gesetzesänderungen erfolgt sein.

Auch bei der Netzplanung fällt die Astra-Zwischenbilanz positiv aus. 23 Kantone werden diese bis 2027 verbindlich genehmigen. Zwei Kantone folgen später. Dabei sehen viele Kantone auch Netzpläne für Mountain-Bikes vor.

Die nächste grosse Herausforderung ist die konkrete Projektierung, Finanzierung und Realisierung der Veloverbindungen bis 2042, wie das Astra weiter mitteilt. Die Kantone und Gemeinden sollten aber dank der gesetzlichen Grundlagen und der organisatorischen Verankerung in den Fachstellen gerüstet sein.

Auch das Astra baut Veloverbindungen, so etwa jene zwischen Rondchâtel und Frinvillier BE, die seit 2023 in Betrieb ist. Zudem beschäftigt es sich mit der Verkehrsentflechtung an den Autobahnanschlüssen.

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