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Keystone-SDA | Dienstag, 30. Juni 2026

Aufsicht ortet Potenzial beim Zugang zu amtlichen Dokumenten

Der Zugang zu amtlichen Dokumenten wird von der Bundesverwaltung oft gewährt. Dennoch sieht der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) in seiner Bilanz zum 20-Jahr-Jubiläum des Öffentlichkeitsgesetzes noch Verbesserungspotenzial.

Der vom Parlament im Jahr 2004 eingeleitete Paradigmenwechsel - weg vom Amtsgeheimnis, hin zur prinzipiellen Transparenz - sei vom Grossteil der Bundesverwaltung inzwischen erfolgreich vollzogen worden, schreibt der Beauftragte Adrian Lobsiger in seinem am Dienstag veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2025/2026. Das Gros der Transparenzgesuche werde von der Bundesverwaltung genehmigt; komplett verweigert würden seit Jahren weniger als zehn Prozent der Anträge.

Gleichzeitig weist Lobsiger auf zunehmende "Geltungslücken" hin. Ämter nutzten eigene Gesetzgebungsprojekte, um ihre Tätigkeiten via Spezialgesetze vom Öffentlichkeitsgesetz auszunehmen. Neben 13 bestehenden Ausnahmen befänden sich derzeit mindestens elf weitere Geltungslücken in der Pipeline - beispielsweise in der Luftfahrt oder der Strombranche.

Besonders intensiv versuchen sich Kontroll- und Aufsichtsbehörden der Transparenz zu entziehen, wie es im Tätigkeitsbericht heisst. Der Edöb warnt, dass dadurch die öffentliche Kontrolle genau dort ausgehöhlt werde, wo die gesellschaftliche und finanzielle Tragweite staatlichen Handelns am grössten sei.

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