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Keystone-SDA | Montag, 15. Juni 2026

Ausserrhoder Kantonsrat verlangt Änderung im Wahlrecht

Mit 39 Stimmen hat der Ausserrhoder Kantonsrat eine Motion zur Änderung des Wahlverfahrens für Nationalräte für erheblich erklärt. Künftig soll nicht mehr das relative Mehr genügen. Eine Standesinitiative soll dazu in Bern eine Anpassung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte anstossen.

An der Kantonsratsitzung im Ausserrhoder Parlament stand am Montagvormittag unter anderem die Motion "Anpassung Wahlverfahren des Nationalrates in Wahlkreisen mit nur einem Nationalratssitz" an.

Bundesgesetz soll angepasst werden

Zu diesem Zweck sollte der Regierungsrat mit der Ausarbeitung einer Standesinitiative beauftragt werden. Diese zielt auf eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) ab, "um das Mehrheitswahlverfahren in Kantonen mit nur einem Nationalratssitz so anzupassen, dass gewählt ist, wer das absolute Mehr erreicht".

Erreiche keine Person das absolute Mehr, sei zeitnah ein weiterer Wahlgang mit relativem Mehr durchzuführen. Bleibe im zweiten Wahlgang eine Einerkandidatur übrig, solle eine stille Wahl erlaubt sein.

Gemäss Motion wählen Kantone - so auch Appenzell Ausserrhoden - mit nur einem Nationalratssitz diesen bisher in einer Mehrheitswahl mit relativem Mehr und dementsprechend nur einem Wahlgang. Wer am meisten Stimmen erhält, ist gewählt. Ein solches Wahlverfahren kennen ausser Ausserrhoden noch fünf weitere Kantone: Appenzell Innerrhoden, Uri, Obwalden, Nidwalden und Glarus. Das sei der demokratischen Kultur nicht förderlich.

Rückhalt der Nationalräte soll gestärkt werden

Motionärin Regula Ritter (GLP) aus Herisau begründete die Motion im Kantonsrat. Es gehe um die Änderung des Status quo und eine Anpassung an das übliche Majorzsystem. Wenn mehrere gute Kandidaturen vorhanden seien, könne das Wahlergebnis stärker von der Aufteilung der Stimmen als von der Unterstützung abhängig sein. Mit dem heutigen System habe man einen demokratischen Zielkonflikt.

Mit der Anpassung des Wahlverfahrens werde ein Anreiz für vielfältige Kandidaturen geschaffen, die Debatte belebt und der Rückhalt der Nationalräte in der Bevölkerung gestärkt.

Ein weiterer Vorteil sei eine Stärkung des Wahlsystems. Die Anpassung bringe einen demokratischen Mehrwert: "Es handelt sich um ein Zeichen für vielfältige und demokratische Wahlen."

Praktische Herausforderung

Für den Regierungsrat hatte Katrin Alder (FDP) das Wort. Dieser beantrage dem Kantonsrat die Motion für nicht erheblich zu erklären, sagte sie. Auch wenn das Anliegen nachvollziehbar sei, werfe es verfassungsrechtliche und staatspolitische Fragen auf.

Auch in politischer Hinsicht erscheine die vorgeschlagene Änderung als wenig realistisch, sagte sie weiter. Ausserdem wies sie auf "praktische Herausforderungen" hin, denn der eidgenössische Wahlkalender sei bereits jetzt eng getaktet.

Erste Kontakte haben stattgefunden

Während die PU der Meinung war, es laufe eigentlich gut, und die Frage stellte, wieso man denn jetzt etwas ändern müsse, war die Motion für die SVP nachvollziehbar. Beide Parteien hatten gegenüber den Erfolgsaussichten der Standesinitiative und einem allfälligen finanziellen Mehraufwand Vorbehalte. Ausserdem könne ein angepasstes Modell ein verlängertes Wahlverfahren und somit eventuell eine verzögerte Vertretung des Kantons in Bern zur Folge haben.

Die FDP empfahl zwar die Erheblichkeitserklärung, denn die vorgeschlagene Änderung mache die Wahl weniger exklusiv. Das stärke den Politbetrieb. Allerdings hätte sich die Partei vorab eine Koordination mit den anderen betroffenen Kantonen gewünscht. Silvan Graf (SP), der die Motion mitunterzeichnet hatte, entgegnete, es hätten bereits erste Kontakte stattgefunden. Aber da eine Änderung einen Aufwand bedeute, habe man erst die Ausserrhoder Zustimmung abwarten wollen.

Für die Motion sprach sich auch die SP-Fraktion aus. Sie sieht den Grundsatz der Gleichheit jeder Stimme mit zwei Wahlgängen besser umgesetzt. Die Mitte/EVP/GLP sah in der Standesinitiative ebenfalls einen demokratischen Mehrwert sowie die Gewährleistung einer besseren Auswahl und unterstützte die Motion deshalb.

Am Ende stimmten bei drei Enthaltungen 39 Kantonsräte für die Erheblichkeit der Motion, 19 dagegen. Die Standesinitiative soll dem Kantonsrat spätestens im Sommer 2027 vorgelegt werden.

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