/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Inland
Keystone-SDA | Donnerstag, 02. Oktober 2025

Ausserrhoder Staatsanwaltschaft stellt Verfahren nach Unfall ein

Die Ausserrhoder Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen den Verursacher eines Unfalls mit sieben verletzten Personen eingestellt. Ein Bus hatte im Februar 2024 an der Fasnacht in Schwellbrunn eine Gruppe von Fussgängerinnen und Fussgänger erfasst.

Der Unfall geschah am 18. Februar 2024, am Fasnachtsumzug in Schwellbrunn. Ein Fahrer lenkte einen zu einem Fasnachtsbus umgebauten Linienbus im Schritttempo, heisst es in der Mitteilung der Ausserrhoder Staatsanwaltschaft vom Donnerstag.

Beim Anfahren habe er kurz Gas gegeben, danach beschleunigte der Bus, erfasste eine Gruppe von Fussgängerinnen und Fussgänger und kollidierte mit einem anderen Fahrzeug, einem landwirtschaftlichen Motoreinachser mit Anhänger.

Sieben Personen wurden verletzt, zwei davon schwer, wie damals die Ausserrhoder Kantonspolizei mitteilte. Sie stürzten vom Motoreinachser oder wurden unter dem Bus eingeklemmt. Nach dem Unfall war in Schwellbrunn ein Care Team im Einsatz.

Zu niedriger Bremsdruck

Die Untersuchung habe nun gezeigt, dass der Bus nicht in einem vorschriftsgemässen Zustand gewesen sei, informierte die Staatsanwaltschaft. Vor allem habe die Druckluftanlage der Betriebsbremse nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. Die Warneinrichtung, die vor zu niedrigem Bremsdruck gewarnt hätte, habe gefehlt.

Wegen der technischen Mängel und der konkreten Umstände gehe die Staatsanwaltschaft "von einem sehr leichten Verschulden des Fahrzeuglenkers aus", heisst es weiter. Entsprechend werde das Verfahren gegen ihn eingestellt. Die Einstellungsverfügung sei "rechtsmittelfähig".

Weitere Informationen, etwa ob der Fahrer den Bus selber umgebaut hat oder ob er den Zustand kannte, gab es von der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA nicht.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.