Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.
Berufungsprozess gegen ehemaligen Bündner Richter vertagt
Das Berufungsverfahren gegen einen ehemaligen Richter am Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden ist vertagt worden. Das Regionalgericht Plessur verurteilte ihn wegen Vergewaltigung einer ehemaligen Praktikantin. Nun hat das Bundesgericht einem Antrag der Verteidigung stattgegeben, die Verhandlung vor dem Bündner Obergericht zu vertagen.
Der für kommenden Dienstag angesetzte Prozess wurde verschoben, wie das Appellationsgericht des Kantons Graubünden am Freitag mitteilte. "Mit Urteil vom heutigen 13. März 2026 hat das Bundesgericht einer von der Verteidigung eingereichten und vom Appellationsgericht am 28. Januar 2026 abgewiesenen Beschwerde stattgegeben, die den Antrag auf Aufschub des Berufungsverfahrens betraf", heisst es in einer Mitteilung des obersten Gerichts des Kantons Graubünden.
Staatsanwaltschaft und Beschuldigter fochten das Urteil an
Ende November letzten Jahres, fast ein Jahr nach dem Urteil, hatte die Bündner Staatsanwaltschaft das Urteil angefochten und eine zusätzliche Verurteilung wegen sexueller Nötigung sowie eine strengere Strafe beantragt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren mit mindestens sechs Monaten Gefängnis.
Das Regionalgericht Plessur hatte jedoch eine Freiheitsstrafe von 23 Monaten auf Bewährung, eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 90 Franken und eine Geldbusse von 2300 Franken sowie eine Entschädigung an das Opfer in Höhe von 17'000 Franken verhängt.
Im Dezember letzten Jahres hatte auch der ehemalige Verwaltungsrichter Berufung eingelegt. Der 50-Jährige bestreitet die ihm zur Last gelegten Straftaten, nämlich Vergewaltigung, wiederholte sexuelle Belästigung und wiederholte Drohungen.
Laut der Mitteilung vom Freitag ist noch unklar, wann der Prozess neu angesetzt wird.
















Kommentare (0)
Schreibe einen Kommentar