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Keystone-SDA | Dienstag, 20. Oktober 2026

Bezirksgericht Uster ZH spricht Tubaspieler frei

Das Bezirksgericht Uster ZH hat den Tubaspieler Bruno Puricelli am Dienstag freigesprochen. Er spielte im Freien, Nachbarn beschwerten sich darüber. Die Richterin plädierte für mehr Kompromissbereitschaft.

"Viele sind mit diesem eigentlich vermeidbaren Konflikt beschäftigt", sagte die Richterin bei der Urteilseröffnung. Weil Puricelli in acht Monaten in Maur ZH zwölfmal draussen auf seiner Tuba gespielt habe, sei die Störung noch als gering zu bewerten. "Das ist nicht unzumutbar", sagte die Richterin.

Es sei auch völlig offen wie lange er jeweils gespielt habe. Dem Gericht lägen schlicht zu wenig Belege vor, dass der Lärm stark störend gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden.

Der Tubaspieler liegt im Streit mit seiner Wohngemeinde. Diese verbot ihm mittlerweile das Musizieren auf öffentlichem Grund. Der 1. August 2025 war nicht der einzige Tag, an dem sich Nachbarn beschwerten. Im Strafbefehl ist der Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 24. März 2026 angegeben, fünf mal kam die Polizei in dieser Zeit vorbei. Gespielt hatte der Musiker dabei immer vor dem Schützenhaus.

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