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Keystone-SDA | Dienstag, 13. Januar 2026

Brandschutzkontrollen in kleinen St. Galler Bars sind selten

Die Frage nach den Kontrollen von Bars, Restaurants und Clubs stellt sich nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana immer dringender. Im Kanton St. Gallen sind zwar ebenfalls regelmässige Überprüfungen vorgesehen, allerdings nur für grosse Lokale mit über 300 Personen.

Wenige Tage nach der Brandkatastrophe in der Bar "Le Constellation" in Crans-Montana VS mit 40 Todesopfern geriet die Gemeinde in die Kritik. An einer Medienkonferenz vom 6. Januar teilte der Gemeinderat mit, dass die Bar letztmals 2019 auf den Brandschutz kontrolliert worden sei. Eigentlich hätte jährlich eine Kontrolle stattfinden sollen. Dass Bars, Restaurant und Clubs über eine lange Zeit hinweg nicht kontrolliert werden, kommt auch in anderen Kantonen vor. In St. Gallen etwa, ist eine regelmässige Überprüfung von kleinen Lokalen gar nicht erst gesetzlich vorgeschrieben. Wie genau werden Restaurants, Clubs und Bars im Kanton St. Gallen kontrolliert? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

WER KONTROLLIERT IM KANTON ST. GALLEN DIE EINHALTUNG VON BRANDSCHUTZVORSCHRIFTEN IN BARS, RESTAURANTS UND CLUBS?

Das hängt davon ab, wie viele Personen sich in einer Bar, einem Restaurant oder einem Club aufhalten können. Die Gebäudeversicherung St. Gallen (GVSG) führt Kontrollen im gesamten Kanton bei Lokalen durch, die mehr als 300 Personen Platz bieten. Bei weniger als 300 Personen erfüllen gemäss dem Gesetz über den Feuerschutz (FSG) die einzelnen Gemeinden die Aufgaben des Feuerschutzes.

IN WELCHEN ZEITABSTÄNDEN WIRD DER BRANDSCHUTZ KONTROLLIERT?

Auch dabei ist ausschlaggebend, wie viele Personen in einem Lokal zusammenkommen können. Bars, Restaurants und Clubs, die auf mehr als 300 Personen ausgelegt sind, werden periodisch durch die Gebäudeversicherung kontrolliert. Konkret sind die Kontrollen alle fünf Jahre vorgeschrieben. Die Gemeinden verpflichtet das Feuerschutzgesetz hingegen zu keinen periodischen Brandschutzkontrollen, wie Ivan Furlan, Dienststellenleiter beim Amt für Baubewilligungen der Stadt St. Gallen, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigte.

GIBT ES BEI BARS MIT WENIGER ALS 300 PERSONEN ALSO KEINE REGELMÄSSIGEN KONTROLLEN?

Zumindest schreibt das kantonale Gesetz keine vor. Und wie ein Blick auf die Stadt St. Gallen mit ihren über 500 Restaurants, Bars und Clubs zeigt, können Kontrollen kleiner Bars Jahre zurückliegen. Wenn in der Kantonshauptstadt ein Betrieb umgebaut oder Räume umgenutzt werden, ist ein Baubewilligungsverfahren vorgeschrieben. Dabei müssen Massnahmen zur Einhaltung der Brandschutzvorschriften durch einen Fachmann aufgezeigt und dokumentiert werden. Werden die Vorgaben eingehalten, wird eine Baubewilligung samt Brandschutzkonzept erteilt.

"Die konkrete Umsetzung vor Ort der im Brandschutzkonzept definierten Massnahmen wird stichprobenartig bei der Abnahme des Vorhabens durch das Amt für Baubewilligungen kontrolliert", schrieb Ivan Furlan weiter. Hat das Amt für Baubewilligungen der Stadt St. Gallen eine Bar, ein Restaurant oder einen Club einmal freigegeben, schreibt das Gesetz keine weiteren Kontrollen des Brandschutzes mehr vor. Möglich sind solche Kontrollen aber, etwa wenn ein Verdacht besteht, dass Vorschriften verletzt werden.

WAS WIRD BEI DEN KONTROLLEN ANGESCHAUT?

Die Gebäudeversicherung St. Gallen kontrolliert gemäss eigenen Angaben bei den periodischen Kontrollen unter anderem, ob Fluchtwege frei sind und die Notausgänge funktionieren. Auch wird die Dokumentation von Mitarbeiterschulungen und Evakuationsübungen kontrolliert. Das Amt für Baubewilligungen der Stadt St. Gallen wiederum überprüft bei den Abnahmen unter anderem die verbauten Materialien. Diese Überprüfung erfolgt mittels Stichproben. Eine "restlose" Kontrolle aller Materialien sei hingegen nicht möglich.

WELCHE MÄNGEL TRETEN AM HÄUFIGSTEN AUF?

Konkrete Zahlen zur Anzahl der Verstösse bei Lokalen mit mehr als 300 Personen liegen der Gebäudeversicherung St. Gallen keine vor. Die häufigsten Mängel betreffen die fehlende Wartung von beleuchteten Rettungszeichen und fehlende Mitarbeiterschulungen zum Brandschutz.

WERDEN ST. GALLER BARS UND RESTAURANTS KÜNFTIG HÄUFIGER KONTROLLIERT?

Davon ist aktuell nicht auszugehen. Zumindest plant die Gebäudeversicherung St. Gallen keine ordentliche Anpassung der periodischen Kontrollen. Die GVSG betonte, dass die kontrollierten Gebäude "in den allermeisten Fällen den bei der Bewilligung geltenden Brandschutzvorschriften" entsprächen.

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