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Region SDA
Keystone-SDA | Dienstag, 03. März 2026

St. Galler Politik unterstützt Grenzgänger nach Liechtenstein FL

Der St. Galler Kantonsrat hat am Dienstag ein Standesbegehren gutgeheissen. Er wehrt sich damit gegen eine Weisung der eidgenössischen Steuerverwaltung. Demnach dürfen ins Ausland pendelnde Schweizerinnen und Schweizer künftig keine Beiträge an die Säule 3a mehr von den Steuern abziehen.

Rund 15'000 Schweizerinnen und Schweizer pendeln täglich zur Arbeit ins Fürstentum Liechtenstein, viele davon aus dem Kanton St. Gallen. Einer dieser Grenzgänger ist SVP-Kantonsrat Sascha Schmid aus Buchs. Er lancierte ein Standesbegehren gegen eine Änderung, von der er selber betroffen ist.

Stein des Anstosses ist ein Schreiben der eidgenössischen Steuerverwaltung. Diese wies den Kanton an, eine jahrzehntelange Praxis zu beenden. Abzüge für Beiträge in die Säule 3a sind ab 2027 nicht mehr zulässig, wenn der Lohn im Fürstentum Liechtenstein verdient wird.

Der Bund begründet diesen Entscheid damit, dass Einzahlungen in die Säule 3a nur Personen machen könnten, die bei der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert sind. Wer der liechtensteinischen AHV unterstellt sei, erfülle die Voraussetzungen nicht.

Der Sonderfall Liechtenstein

Schmid nannte diese Weisung aus Bern am Dienstag im Kantonsrat eine "Unverschämtheit". Mitinitiant und FDP-Kantonsrat Christian Lippuner aus Grabs sah darin einen "technokratischen Akt der eidgenössischen Steuerverwaltung".

Auch die Kantonsregierung unterstützte die Standesinitiative. Es gelte, in Bern darzulegen, dass es in der Ostschweiz durch das Fürstentum Liechtenstein viele Schweizerinnen und Schweizer gebe, die ins Ausland pendeln, sagte der St. Galler Finanzdirektor Marc Mächler (FDP). Das kenne man in anderen Regionen halt weniger.

Jetzt brauche es politischen Druck, so Mächler weiter. Die spezielle Situation mit dem Fürstentum Liechtenstein müsse der eidgenössischen Steuerverwaltung nochmals dargelegt werden. Dafür sei eine Standesinitiative das richtige Instrument.

Mit 91 Ja- zu 5 Nein-Stimmen hiess der St. Galler Kantonsrat das Standesbegehren gut. Konkret soll das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) so angepasst werden, dass für Grenzgänger mit Wohnsitz in der Schweiz, die im Fürstentum Liechtenstein arbeiten, der steuerliche Abzug von Beiträgen an die Säule 3a explizit möglich ist.

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