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Mittwoch, 30. September 2026

Buchs: Polizei stoppt mutmasslichen Raser

In der Nacht auf Mittwoch hat die Kantonspolizei St.Gallen auf der Autobahn A13 einen 18-jährigen Autofahrer angehalten. Er steht im Verdacht, mit massiv überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein. Das Auto wurde sichergestellt.

Kurz vor 23 Uhr bemerkte eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen auf der A13 ein Auto, das von Sevelen in Richtung Haag fuhr. Im Baustellenbereich bei Buchs, wo eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt, überholte das Fahrzeug gemäss Medienmitteilung das zivile Patrouillenauto.

Die Polizei nahm die Verfolgung auf und forderte den Fahrer mittels der Matrixanzeige «Stopp Polizei» zum Anhalten auf. Kurze Zeit später konnte das Auto kontrolliert werden. Am Steuer sass ein 18-jähriger Rumäne. Ihm wird vorgeworfen, mit einer Geschwindigkeit im Raserbereich unterwegs gewesen zu sein.

Bei der Kontrolle stellte die Polizei zudem fest, dass für das Auto kein gültiger Fahrzeugausweis vorlag und keine gültige Autobahnvignette vorhanden war. Das Fahrzeug wurde sichergestellt. Der 18-Jährige wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen angezeigt.

Die Fachstelle SVG-Ermittlung der Kantonspolizei St.Gallen hat unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen weitere Ermittlungen aufgenommen. Dabei soll insbesondere die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt werden.

Wer die Höchstgeschwindigkeit in krasser Weise überschreitet, gilt als Raserin oder Raser, heisst es seitens Kantonspolizei abschliessend. Im Artikel 90 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes, dem sogenannten Raserartikel, ist genau definiert, welche Geschwindigkeitsüberschreitung als Raserdelikt klassiert wird:

  • mindestens 40 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 30 km/h gilt
  • mindestens 50 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 50 km/h gilt
  • mindestens 60 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 80 km/h gilt
  • mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 100 km/h gilt
  • mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 120 km/h gilt
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