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Keystone-SDA | Dienstag, 03. Juni 2025

Bündner Polizeigesetz soll wegen Quadroni angepasst werden

Die Untersuchungsberichte zum Fall des Baukartell-Whistleblowers Adam Quadroni haben Verbesserungspotenzial bei der Bündner Polizei aufgezeigt: Dieser fehlte es an der Kompetenz, die Gewaltbereitschaft einer Person einzuschätzen. Ein neues Bedrohungsmanagement soll es nun richten.

Mit diesem kantonalen Bedrohungsmanagement (KBM) will die Bündner Regierung schwere Gewaltabsichten wie häusliche Gewalt, Gewalt gegen Behörden, gewalttätiger Extremismus, Radikalismus, Stalking und andere Formen von Gewalt frühzeitig erkennen und verhindern, wie es in der am Dienstag veröffentlichten Botschaft zur Aktualisierung des Polizeigesetzes hiess. Für diese Verhinderung braucht es einen geregelten Austausch zwischen den verschiedenen Ämtern.

Dazu gehören auch die Aufstellung einer eigenen Organisation und ein geregelter Datenaustausch zwischen den Behörden, sagte der Sicherheitsdirektor Peter Peyer (SP) im Gespräch mit Keystone-SDA. Dies musste sauber erarbeitet werden. Deshalb sei auch der Zeitraum von acht beziehungsweise sieben Jahren seit den Empfehlungen und der jetzigen Botschaft gerechtfertigt. Kommt die Botschaft durch den Grossen Rat, tritt das KBM per 1. Januar 2026 in Kraft.

Ein neu zusammengestelltes Team aus Polizeiangehörigen, Psychologinnen und Psychologen und Personen aus dem sozialen Bereich sollen dann mit den neuen Möglichkeiten und Daten erkennen, ob eine Person potenziell gefährlich ist oder eben nicht. Im Fall des Whistleblowers Quadroni führte eine Fehleinschätzung zu einer fürsorgerischen Unterbringung, welche seither vielfach kritisiert wurde.

Realität in den meisten Kantonen

Bis heute verfügen laut der Botschaft 17 Kantone über eine solche Organisation - der erste war 2013 der Kanton Solothurn. Aber auch Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Jura, Glarus, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Schwyz, Thurgau, Tessin, Wallis, Waadt und Zürich setzten dies um. Sieben weitere, darunter Graubünden, arbeiten daran. Der einzige Kanton, der diesen Schritt bisher nicht plant, ist der Kanton Appenzell Innerrhoden.

Die Aktualisierung des Polizeigesetzes beinhaltet in Graubünden auch zwei weitere Revisionen: Die erste betrifft die Rechtsgrundlage für die automatisierte Fahrzeugfahndung. Damit kann die Polizei für die Fahndung Personen und Sachen auf öffentlichen Strassen fotografieren und abgleichen. Die Anforderungen, welche die gesetzliche Grundlage für dieses polizeiliche Instrument zu erfüllen hat, wurden vom Bundesgericht in zwei neueren Entscheiden präzisiert. Deshalb wurde eine Anpassung auf kantonaler Ebene nötig.

Die letzte Revision betrifft das Sprengstoffgesetz. Die Verordnung dazu soll aufgehoben und neu in ein Gesetz überführt werden. Alle drei Botschaften werden voraussichtlich im August im Grossen Rat beraten.

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