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Bundesrat schnürt Paket zum Schutz von Trinkwasser und Gewässern
Der Bundesrat will den Schutz der Schweizer Gewässer und des Trinkwassers verbessern. Unter anderem soll dafür das Einzugsgebiet rund um die Wasserfassungen besser geschützt und Kläranlagen saniert werden.
Am Mittwoch eröffnete er die Vernehmlassung zu einer Revision des des Gewässerschutzgesetzes und der Gewässerschutzverordnung. Damit will er mehrere Forderungen des Parlaments erfüllen. Bis zum 12. März 2026 können sich Interessierte dazu äussern.
Der Bundesrat will unter anderem die Kantone verpflichten, die Zuströmbereiche von Grundwasserfassungen bis 2050 zu bezeichnen. In diesen Gebieten sollen dann die Kantone und die Wasserversorger Massnahmen zum Schutz des Trinkwassers treffen können.
Hinzu kommt der Ausbau von Kläranlagen. Rund 700 gibt es landesweit, und sie sollen künftig weniger Stickstoffverbindungen und organische Spurenstoffe in die Gewässer leiten. Auch soll aus Kläranlagen künftig weniger klimaschädliches Lachgas in die Atmosphäre gelangen.
Auch den Schutz vor Pestiziden will der Bundesrat verbessern. Im Anhang der Gewässerschutzverordnung sind für Pestizide, die für Pflanzen und Tiere besonders problematisch sind, ökotoxikologisch basierte Grenzwerte festgelegt. Zu den heute aufgeführten 19 Wirkstoffe sollen sieben weitere kommen.
Es seien Wirkstoffe, die in den letzten Jahren in mehreren Gewässern in Konzentrationen nachgewiesen worden sind, bei denen der Schutz der Pflanzen und Tiere nicht mehr gewährleistet sei, hält der Bundesrat dazu fest.

















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