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Keystone-SDA | Dienstag, 26. Mai 2026

Bundesstrafgericht hebt Busse gegen frühere CS-Managerin Warner auf

Die frühere CS-Compliance-Chefin Lara Warner kommt im Mosambik-Skandal ohne Busse davon: Das Bundesstrafgericht hat das Verfahren gegen sie wegen Verjährung eingestellt, weil die Meldepflichtverletzung bereits vor Erlass der EFD-Strafverfügung verjährt war.

Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts stellt ein Verfahren gegen die frühere Compliance-Verantwortliche der Credit Suisse, Lara Warner, im Umfeld des Mosambik-Skandals wegen Verjährung ein. Sie muss damit auch eine vor gut einem Jahr vom Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) verhängte Busse nicht bezahlen.

Bei Erlass der Strafverfügung durch das EFD sei die Verjährung bereits eingetreten, teilte das Bundesstrafgericht am Dienstag mit. Das Finanzdepartement hatte Warner im März 2025 wegen Verletzung der Meldepflicht mit einer Busse von 100'000 Franken gebüsst, wie verschiedene Medien damals berichtet hatten. Die frühere CS-Managerin hatte in der Folge angekündigt, die Verurteilung gerichtlich anzufechten.

Verdächtige Überweisung aus Jahr 2016

Warner hatte es laut dem EFD als Compliance-Verantwortliche der Credit Suisse im März 2016 unterlassen, eine Überweisung von rund 7,8 Millionen Dollar zu melden. Die Gelder waren vom Finanzministerium des Landes Mosambik auf ein in der Schweiz gebuchtes CS-Konto geflossen. Sie stammten wohl aus Krediten an mosambikanische Staatsunternehmen und dürften "deliktischer Herkunft" gewesen sein, so das EFD.

Laut dem Urteil des Bundesstrafgerichts endet die Meldepflicht wegen Geldwäschereiverdacht aber bereits, wenn die involvierten Vermögenswerte nicht mehr aufgespürt und eingezogen werden können und nicht erst mit dem Ende der Kontobeziehung. Der grösste Teil der Summe war schon eineinhalb Wochen nach Eintreffen der Gelder auf dem CS-Konto in die Vereinigten Arabischen Emirate weitertransferiert worden.

Dabei handle es sich aber um einen Staat, mit welchem sich die Rechtshilfe als "schwierig" darstelle. Entsprechend seien die Vermögenswerte seit Anfang 2017 nicht mehr aufspürbar- und einziehbar gewesen, folgert die Strafkammer des Bundesgerichts. Die Verjährung sei entsprechend bereits anfangs 2024 eingetreten.

EFD prüft Rechtsmittel

Noch offen ist, ob das EFD die Einstellungsverfügung akzeptiert: Möglich ist noch eine Beschwerde gegen die Verfügung bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts.

Das Verfahren sei noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, erklärte ein Departements-Sprecher auf AWP-Anfrage. Das EFD prüfe nun ein mögliches Rechtsmittel: "Zum jetzigen Zeitpunkt können wir keine weiteren Auskünfte erteilen."

Verfahren gegen UBS bereits eingestellt

Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hatte bereits im April ein Verfahren gegen die UBS als Rechtsnachfolgerin der 2023 von ihr übernommenen Credit Suisse im Umfeld des Mosambik-Skandals eingestellt. Sie begründete den Schritt damit, dass die CS als Bank untergegangen sei und damit keine Rechtspersönlichkeit mehr habe.

Im Mosambik-Skandal ging es um von der CS vermittelte Kredite und Anleihen an das afrikanische Land im Umfang von mehr als 2 Milliarden Dollar. Mit dem Geld hätte angeblich der Aufbau einer Thunfisch-Fangflotte bezahlt werden sollen. Dabei sollen Bestechungsgelder in grossem Umfang an korrupte Beamte geflossen sein. Der Skandal trieb Mosambik in eine tiefe Finanzkrise.

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